Wer REP wählt, wählt auch faschistischen Terror
Am 28.9.89 wurde auf Antrag des Antifa-Komitees im Gemeinderat diskutiert, wie der zunehmenden faschistischen Sammlung und der Verbreitung faschistischer Hetze in Konstanz auf kommunaler Ebene begegnet werden Bann. Die FGL stellte in Absprache mit dem Antifa-Komitee 3 Anträge:
- Auf Basis des §139 GG soll die Stadt Konstanz sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen, um unter anderem Wahlkampfstände der Faschisten sowie die Vergabe von öffentlichen Räumen an sie zu unterbinden.
— Die Stadt soll Trägerschaft und Finanzierung einer antifaschistischen Woche in Konstanz übernehmen.
— Die Conrad Gröber Str. und der Wilhelm von Scholz Weg sollen nach antifaschistischen Widerstandskämpfern umbenannt werden.
Die darauf folgende Debatte zeigte ein weiteres Mal: Die Gemeinsamkeit aller (im Konstanzer Gemeinderat versammelten) Demokraten ist nicht Willens, den Faschisten entschieden entgegenzutreten. Da wurde an die bisher geleistete Aufklärungsarbeit erinnert; gefordert, man dürfe die Faschisten nicht mundtot machen, sondern müsse gegen sie argumentieren; mit stolzgeschwellter Brust wurde verkündet, der Gemeinderat habe stets eine antifaschistische Politik gemacht und sich selbstverständlich auch immer für die bevorzugten Haß"objekte" der Faschisten - die Ausländerinnen und Flüchtlinge - eingesetzt. Es durfte natürlich auch nicht der Hinweis fehlen, dass erst die antifaschistischen Aktivitäten die Aufmerksamkeit auf die Faschisten lenken und ihnen Zulauf verschaffen würden.
Über alle Parteigrenzen hinweg bestand Einigkeit darin, dass erst die BRD-Justiz den Faschisten ihre Verfassungsfeindlichkeit attestieren müsse, um ihre Hetze zu unterbinden. Wer anders denke und handle, stelle sich außerhalb der Solidarität der Demokraten, fordere auf zu öffentlichem Rechtsbruch und gehöre in Wahrheit zu jenen radikalen Kräften, die unsere Stimme nicht verdienen.
Einer dieser angeblich zuständigen BRD-Juristen (Lücke vom Konstanzer Rechts- und Ordnungsamt, früher zuständig für die Abschiebung von Arbeitsimmigrantinnen und Flüchtlingen) bescheinigte abschließend diesen Demokraten, dass Art. 139 GG durch Entscheid der BRD-Regierung von 1958 aufgehoben sei. Eine Unterbindung faschistischer Hetze ist für ihn aus Gründen der „Neutralitätspflicht". insbesondere in Wahlkampfzeiten, unzulässig.
Lücke hat schlicht und ergreifend gelogen. Nach Ende des 2. Weltkriegs wurden alle Organisationen der NSDAP und ihre möglichen Nachfolgeorganisationen verboten. Dies wurde auch in Artikel 139 Grundgesetz bestätigt. Dieser Artikel ist nach wie vor gültig.
Ergebnis der Abstimmung: Antrag 1 wurde zurückgezogen, um die Rechtslage zu prüfen. Antrag 2 wird in den Kulturausschuss abgeschoben und vertagt. Antrag 3 wurde abgelehnt.
Nicht erst seit dieser Sitzung ist klar, dass die Stadtverwaltung und die Mehrheit des Konstanzer Gemeinderats keinerlei Interesse an einer wirksamen Verhinderung faschistischer Ideologie und Propaganda haben.
Diese Position geht auch einher mit der herrschenden Rechtsprechung. Während Antifaschistinnen permanent durch den Justiz und Staatsapparat verfolgt werden, können faschistische Banden ihren Terror gegen Flüchtlinge, Ausländerinnen. Antifaschistinnen usw. ausüben.
Mit den Stimmenzunahmen der faschistischen Organisationen bei Wahlen hat auch der faschistische Terror zugenommen. Es sei hier nur au den Angriff gegen einen Punk im April dieses Jahres oder der kürzliche Überfall auf das Jugendzentrum auch in Ravensburg erinnert. In Tübingen wird das Haus eines Antifaschisten mit Parolen wie „Rote Sau verrecke" beschmiert. eine Scheibe eingeschmissen und nur durch viel Glück gab es keine Verletzten. In Heilbronn wird in einem linken Buchladen ein Brandsatz gezündet. Vier türkische Familien entgehen knapp den Flammen. In fast allen Fällen verhält sich die Polizei auffallend zurückhaltend.
Wer faschistische Organisationen wählt, unterstützt nicht nur deren faschistische Politik sondern auch faschistische Praxis, unterstützt indirekt diesen faschistischen Terror. Wer sich wie die Mehrheit des Konstanzer Gemeinderats nicht für eine gesellschaftliche Ächtung faschistischer Propaganda einsetzt, macht dasselbe.
Wir treten ein für eine umfassende Aufklärung über faschistische Politik damit gesellschaftliche Verhältnisse geschaffen werden, die auch den Konstanzer Gemeinderat zu einer Umkehr in seiner Politik zwingen und ein Verbot faschistischer Organisationen nach Artikel [39 GG durchgesetzt werden kann. Den Faschisten und ihren terroristischen Banden keine Stimme!