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Kommunale Berichte
Jahrgang 1989
Heft 3 vom 04.11.1989
Singener Amtsgericht verurteilt Antifaschist
Heft 3 vom 04.11.1989
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2026-04-12
Singener Amtsgericht verurteilt Antifaschist
Ort
Singen
antifa
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Zu 600 DM Geldstrafe hat das Singener Amtsgericht am 30. Oktober einen Konstanzer Antifaschisten verurteilt. Der ihm zur Last gelegte Vorgang: In einem Singener Gasthof protestierten Antifaschisten gegen eine dort stattfindende NPD-Versammlung. Als die Polizei auf Fingerzeig der Faschisten begann, den Saal zu räumen, erklärte der beklagte Antifaschist gegenüber der Polizei, sie sei „wieder im Dienst der Faschisten unterwegs". Teure Wahrheit. Wir veröffentlichen im folgenden Auszüge aus einer Erklärung des verurteilten Antifaschisten. „Die Belastung durch die Anklage und die Verurteilung war in meinem Kopf zu keinem Zeitpunkt existenter als eure Solidarität. Dadurch, daß ich von euch die Solidarität erfahren habe, ging es mir persönlich durch diesen Prozeß eher besser. Ich habe Ansätze von Strukturen gespürt, an denen sie sich mit ihrer gesamten Repressionsmaschinerie ganz schön die Zähne ausbeißen können... Das Urteil, so meine Einschätzung, steht selbst juristisch auf zwei wackeligen Standbeinen. Der Richter behauptet, ich hätte die zwei Polizisten persönlich beleidigt. Anders als im Frankfurter „Soldaten-Mörder„-Urteil seien keine abstrakten Personen gemeint, sondern konkret zwei Beamte. Ich habe im Prozeß mehrfach darauf hingewiesen, daß ich die Beamten gar nicht kenne und die objektive Rolle der Polizei im allgemeinen angegriffen habe. Dies konnte weder von dem Polizeizeugen, noch von der Staatsanwaltschaft widerlegt werden... Der Richter argumentiert weiter, daß ich den Beamten ein direktes Dienstverhältnis mit der NPD unterstellt hatte. Ich habe... natürlich nicht gemeint.... daß sich die Beamten nach der Veranstaltung bei den Faschisten ihre Entlohnung abholen, was ein-solches Dienstverhältnis darstellen würde... (Es) geht mir um die unterstützende Rolle der Polizei, die selbst in der Urteilsbegründung nicht bestritten wurde. Ich gehe davon aus, daß der Richter bei beiden Argumenten auch nicht ernsthaft zu dieser Überzeugung kam, sondern daß es alleine darum ging, mich auf jeden Fall zu verurteilen..."
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