Arbeitsgerichtsprozess Karin Neuber - Oberschulamt
Am Donnerstag, den 26.10.89 wurde vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht die Klage der Grundschullehrerin Karin Neuber gegen ihre Entlassung verhandelt. Ca. 50 Eltern, Schüler, Lehrer und politische Freunde waren zu gegen. Der Vertreter des Oberschulamtes, Regierungsrat Wenzelburger, agierte als präventiver Gesinnungsjurist: Unbeschadet ihrer von der Schulgemeinde geschätzten pädagogischen Arbeit, fehle ihr die Eignung, weil sich das USA wegen ihrer DKP-Mitgliedschaft nicht sicher sei. ob sie bei künftigen Krisen die fdGO ( = laut Bundesverwaltungsgericht. den real existierenden Staat, in dem man sich zu Hause fühlen müsse, d.Verf.) verteidige. Karin Neuber bekräftigte in einer Schlußerklärung ihr kritisches, politisches Engagement, vor allem angesichts des Erstarkens faschistischer Kräfte in der BRD. - Das Gericht gibt seine Entscheidung am 16.November 89 bekannt. - (zem)