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Kommunale Berichte
Jahrgang 1989
Heft 5 vom 04.12.1989
Die Entscheidung trifft der Verfassungsschutz
Heft 5 vom 04.12.1989
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2026-04-12
Die Entscheidung trifft der Verfassungsschutz
Von
akl
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Mitte Juni wurde bekannt, daß DVU, NPD und REP im „Schwarzwälder Bote" auf Weisung der chefredaktion fortan weder als „rechtsextrem", noch als „rechtsradikal", sondern verharmlosend als „rechtsstehend" bezeichnet werden sollen. Die Konstanzer Bl gegen Ausländerfeindlichkeit schrieb nun einen offenen Brief an das Blatt, in dem sie ihrer Empörung Ausdruck verliehen, daß „offen neofaschistisch agierende Gruppen, wie die DVU und die NPD ... nicht mehr als das bezeichnet werden sollen, was sie sind." Weiter forderte die Ini die chefredaktion auf, ihre Entscheidung zu revidieren. Prompt kam dann auch das Antwortschreiben des „Schwabo", in dem sich die Redaktion mit „Rechtsunsicherheiten, was die Titulierung der rechtsstehenden Republikaner betrifft" rauszureden versuchte. Die Redaktion wolle in Zukunft vermeiden, daß diese Parteien gegenüber dem Blatt Gegendarstellungen durchsetzen könne. Die endgültige Ent scheidung fällt der Verfassungsschutz, der den Rechtsextremismus der Faschisten erst absegnen muß, bevor der „Schwabo", der „mit Interesse dem nächsten VS-Bericht entgegen sieht", das Kind beim Namen nennt. -’(akl)
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