Heft 5 vom 04.12.1989 scan 2026-04-12

Die Entscheidung trifft der Verfassungsschutz



Mitte Juni wurde bekannt, daß DVU, NPD und REP im „Schwarzwälder Bo­te" auf Weisung der chefredaktion fortan weder als „rechtsextrem", noch als „rechtsradikal", sondern verharm­losend als „rechtsstehend" bezeichnet werden sollen. Die Konstanzer Bl ge­gen Ausländerfeindlichkeit schrieb nun einen offenen Brief an das Blatt, in dem sie ihrer Empörung Ausdruck verliehen, daß „offen neofaschistisch agierende Gruppen, wie die DVU und die NPD ... nicht mehr als das be­zeichnet werden sollen, was sie sind." Weiter forderte die Ini die chefredaktion auf, ihre Entscheidung zu revidie­ren. Prompt kam dann auch das Ant­wortschreiben des „Schwabo", in dem sich die Redaktion mit „Rechtsunsi­cherheiten, was die Titulierung der rechtsstehenden Republikaner be­trifft" rauszureden versuchte. Die Redaktion wolle in Zukunft vermeiden, daß diese Parteien gegenüber dem Blatt Gegendarstellungen durch­setzen könne. Die endgültige Ent­ scheidung fällt der Verfassungs­schutz, der den Rechtsextremismus der Faschisten erst absegnen muß, be­vor der „Schwabo", der „mit Interesse dem nächsten VS-Bericht entgegen­ sieht", das Kind beim Namen nennt. -’(akl)