Heft 5 vom 04.12.1989 scan 2026-04-12

15% mehr für Abwasserentsorgung? Das Kostendeckungsprinzip muss fallen!

Gebührenerhöhung "ökologisch" begründet / Kaum grundsätzliche Kritik


  • Erneut hat die Stadt - kurz nach den Kommunalwahlen, versteht sich, ei­nen tiefen Schluck aus der Gebühren­pulle genommen. Von 1990 an kassiert sie für Abwasser rund 15% mehr, statt wie bisher 2,25 je Kubikmeter soll die Konstanzer Bevölkerung 2,60 DM hin­legen. Dabei soll es jedoch nicht blei­ben: im Lauf der nächsten Jahre sollen die Preise für die Abwassercntsorgung weiter steigen, bei welchem Betrag sie sich schließlich einpendeln wer­den, steht in den Sternen. Für das kommende Jahr erwartet die Verwal­tung als Folge der Gebührensteigerung Mehreinnahmen von 1,6 Mio. DM
  • für die Lohnabhängigenhaushalte sind zusätzliche Kosten zwischen 50 und 100 DM pro Jahr zu erwarten. Begründet haben die Verantwortlichen bei der Stadt die Abwasserpreis­erhöhung mit den „Anforderungen des Umweltschutzes", die es nötig mach­ten, „im Bereich der Abwasserbeseiti­gung in der mittelfristigen Finanzplanung entsprechende Schwerpunkte zu setzen." Daran ist nur die Hälfte wahr. Denn wie in anderen Kommunen auch hat die Konstanzer Stadtverwaltungjahrzehntelang das vor sich hin­rottende Kanalisationsnetz schlicht ignoriert. Wirtschaftsförderung und Tourismus-Prunkbauten waren den Verantwortlichen wichtiger. Inzwischen kommt man im Rathaus jedoch nicht mehr darum herum, Maßnahmen zu ergreifen, um das Schlimmste zu verhindern. 8,5 Mio. sind allein für das kommende Jahr veranschlagt, auch in den kommenden Jahren ist mit ähnlich hohen Summen zu rechnen (vgl. Tabelle 1) In den Debatten um die Gebührener­höhung in Ausschüssen und Gemeinde­rat hat sich keine Gemeinderatsfrak­tion grundsätzlich gegen diese Finanzierungsart von anstehenden Investi­tionen im Abwasserbereich gewandt. Wie nicht anders zu erwarten unter­stützten CDU/FDP/FWG - in Treue fest-die Verwaltungspläne rückhalt­los. Aber auch die Sozialdemokraten reihten sich ein weiteres Mal in die Front der Gebührenerhöher ein. Selbst die FGL ist nicht grundsätzlich für ei­nen Gebührenstopp, auch wenn sie als einzige Fraktion gegen den Verwal­tungsplan gestimmt hat. Auch die Grünen nämlich befürworten Preiser­höhungen „aus ökologischen Gründen", in diesem Fall um „finanzielle Anreize zur Wassereinsparung zu geben". Im­ merhin hat die FGL die städtische Ge­bührenstruktur kritisiert und eine stärkere Belastung der Industrie ge­fordert, um Kleinhaushalte gezielt zu entlasten. Das ist ein unterstützungswerter Vorschlag, an dem die linke Opposi­tion anknüpfen kann. Im vergangenen Jahr lagen die städtischen Einnahmen durch „Starkverschmutzungszuschlä­ge", die von Unternehmen verlangt werden, die das städtische Entsor­gungsnetz in großem Umfang bela­sten, bei gerade 578 599 DM. Zum Ver­gleich: 11,3 Mio. wurden 1989 an Ab­wassergebühren eingetrieben, der größere Teil davon stammt aus den Taschen der Lohnabhängigen (vgl. Ta­belle 2). Nach der neuen Abwassersat­zung soll der Zuschlag auf 728000 DM steigen. Das kann jedoch nicht dar­über hinwegtäuschen, daß die Stadt hier weiter im Schongang verfahren will. So wird der Zuschlag für die De­gussa um gerade 3 Pfennig pro Kubik­meter von 3,87 auf 3,90 erhöht, die DSF zahlt künftig 3,77 statt 3,11 DM, Ravensberg kommt mit 1,56 gegen­ über 0,97 DM weg. Andere Betriebe, wie z.B. Herose, tauchen gar nicht auf und gehen gebührenfrei aus. Darüberhinaus muß grundsätzliche Kritik am Kostendeckungsprinzip for­muliert werden, das der städtischen Argumentation zugrundeliegt. So müssen laut „Kommunalabgaben-Gesetz" die Bürgerinnen und Bürger einer Kommune über die Abwasserge­bühren nicht nur die Entsorgungsko­sten tragen, sondern auch noch einen „Eigenanteil der Gemeinde für wirtschaftliche Vorteile der Allgemein­heit und der Gemeinde" zahlen, der laut Erlaß des Innenministeriums bei mindestens 10% der Einnahmen lie­gen, in Konstanz aber in den kommen­den Jahren wegen der anstehenden In­vestitionen wesentlich höher ausfal­len muß. Eine grundsätzliche Kritik dieses Finanzierungskonzepts, mit dem jede Gebührenerhöhung begrün­det wird, ist dringlich. Der Staat ver­langt den Lohnabhängigen immer mehr Steuern ab und kassiert zusätz­lich noch über immer höher angesetz­te Gebühren. Es wird Zeit, daß solche Finanzierungskonzepte, mit denen die Herrschenden die arbeitende Bevölke­rung schrankenlos schröpfen können. nicht mehr als selbstverständlich hin­genommen werden. - (jüg)