Heft 5 vom 04.12.1989 scan 2026-04-12

Verfahren gegen Antifaschisten musste eingestellt werden



Angeklagt war U.W. in Lörrach wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt. Bei einer Kandidatenvorstellung in Rheinfelden zur OB-Wahl 1988 mit ei­nem Kandidaten der NPD hatten an­geblich nur Einwohner Rheinfeldens Zutritt, in der Praxis aber wurde er nur Mitgliedern der Antifaschisti­schen Aktion untersagt. Sie wurden von der Polizei hinausgedrängt, U.W. zu Boden geworfen, gewürgt und in Handschellen abgeführt. Gleichzeitig durften sich im Saal Mitglieder der Wiking-Jugend und der NPD unbehel­ligt tummeln. Die beiden ersten Zeu­gen der Staatsanwaltschaft waren so widersprüchlich in ihren Aussagen. daß sich die Anklage nicht halten ließ. Sie wurden ausgepfiffen, U.W. konnte seine Erklärung im vollbestzten Saal ohne Unterbrechung vortragen.

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