Verfahren gegen Antifaschisten musste eingestellt werden
Angeklagt war U.W. in Lörrach wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt. Bei einer Kandidatenvorstellung in Rheinfelden zur OB-Wahl 1988 mit einem Kandidaten der NPD hatten angeblich nur Einwohner Rheinfeldens Zutritt, in der Praxis aber wurde er nur Mitgliedern der Antifaschistischen Aktion untersagt. Sie wurden von der Polizei hinausgedrängt, U.W. zu Boden geworfen, gewürgt und in Handschellen abgeführt. Gleichzeitig durften sich im Saal Mitglieder der Wiking-Jugend und der NPD unbehelligt tummeln. Die beiden ersten Zeugen der Staatsanwaltschaft waren so widersprüchlich in ihren Aussagen. daß sich die Anklage nicht halten ließ. Sie wurden ausgepfiffen, U.W. konnte seine Erklärung im vollbestzten Saal ohne Unterbrechung vortragen.