Tarifforderungen der IGM-Baden-Württemberg
Am 30.11.89 beriet die große Tarif kommission der IGM Baden-Württemberg in Stuttgart ihre Forderungen für die Tarifauseinandersetzung 1990. Drei von vier Stunden wurden für die Diskussion verwandt, ob Mindestforderung oder nicht. Die Bezirksleitung empfahl 9%. 35-Stundenwoche, freier Samstag und Bestimmungen gegen Leistungsintensivierung seien bereits genug Tabus. Die Veränderung der Einkommensstruktur solle auf 1991 vertagt werden. Bereits im Vorfeld waren viele Beschlüsse von örtlichen Konferenzen für 9%, mindestens 200 DM (u.a. Heilbronn und Heidelberg) gefaßt worden. Ein Vertreter aus Reutlingen warnte davor, Niedrigverdienende könnten einen Verzicht auf die Strukturforderung als Kapitulation auffassen. Eine erste Abstimmung endete dann 78 zu 70 „für eine Strukturforderung". Für den nun von der Bezirksleitung eingebrachten Vorschlag 8,5%, mindestens 200 DM waren anschließend 142, dagegen 6. Bei der Ausbildungsvergütung blieben Stimmen für 200 bzw. 150 DM in der Minderheit. Der Manteltarifentwurf der Bezirksleitung wurde einstimmig angenommen. - (has)