Heft 1 vom 15.01.1990 2/1 scan 2026-05-10

Nach Anschlag: Situation der politischen Gefangenen



In einer gemeinsamen Presseerklärung der Anwältinnen der Gefangenen aus RAF und Widerstand wird auf die Situation der Gefangener, nach dem Anschlag der RAF auf den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank, Alfred Herrhausen, aufmerksam gemacht. So berichten die Anwältinnen, daß es nach dem Anschlag auf Anweisung des Justizministeriums an alle Vollzugsanstalten sofortige Isolierung, Verlegung in Leerzellen. Durchsuchung der Haftzellen, Besuchsverbote, keine Zeitungen, keine Post, kein Radio und zum Teil Bunkerarrest für die politischen Gefangenen gab. Außerdem wurde ein Großteil des schriftlichen Materials der Gefangenen beschlagnahmt. Den Gefangenen in den im Hungerstreik erkämpften Kleingruppen in Lübeck und Ossendorf wurde mit der Auflösung der Gruppen gedroht, falls „drinnen und draußen keine Ruhe ist". Die Anwältinnen sehen die Gefahr, daß die Bundesanwaltschaft die Stimmung der Hetze gegen die RAF dafür nutzen will, um die wenigen Verbesserungen des letzen Hungerstreiks wieder rückgängig zu machen. Die Bunesanwaltschaft hat wesentlich zu der Hetze gegen die Gefangenen beigetragen, indem sie die Legende der „Zellensteuerung" aufwärmt und behauptet, der Anschlag sei das Resultat eines Briefes des Gefangenen Helmut Pohl. - (jüw)

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