Zwangsteilzeitverträge für unrecht erklärt
Kultusminister Mayer-Vorfelder sah sich gezwungen an 3 880 Lehrer mit 3/4 Deputaten das Angebot zu machen, entweder das Deputat aufzustocken oder weiter auf Teilzeitbeschäftigung zu bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht hatte 1989 in letzter Instanz entschieden, daß die zwangsweise bzw. obligatorische Vergabe von Teilzeitverträgen an neueingestellte Beamte unrechtens ist. Mayer-Vorfelder verband sein Angebot an die Lehrer mit Drohungen: Die Lehrer sollten lieber aus Solidarität zu den Junglehrern keine Aufstockung verlangen, falls doch, so sei nicht gewährleistet, daß die angehobene Stundenzahl an derselben Schule gemacht werden könne - eine Versetzung an andere Schulorte müsse dann schon erwogen werden. Bis zum 15. Dezember 1989 mußten die Lehrer Rückmeldung erstatten. - (irs)