Am 25.1. fand die Verhandlung gegen
den verantwortlich zeichnenden Redakteur der Ausgabe 12/88 des Nebelhorns statt. Ihm wurde vorgeworfen.
als verantwortlicher Redakteur sei er
dafür verantwortlich, daß Bereitschaftspolizisten aus Lahr in einem
mit Red. gekennzeichneten Artikel
als „reisende Berufsknüppler" bezeichnet wurden. Die Verteidigung
konnte nachweisen, daß der Angeklagte bei dieser Ausgabe aus Versehen
unter V.i.S.d.P. aufgeführt wurde,
faktisch aber gar nicht der verantwortliche Redakteur war. Die Richterin folgte der Forderung der Staatsanwaltschaft auf Freispruch. In der Begründung des Urteils wies die Richterin aber darauf hin, daß sie die gebrauchte Formulierung aber durchaus
als Beleidung betrachte. Bedauerlich,
denn die Verteidigung wies darauf hin,
daß es sich bei der Lahrer Bereitschaftspolizei tatsächlich um eine
Truppe handle, die speziell für Knüppeleinsatz ausgebildet sei und bei verschiedenen Einsätzen im Bundesgebiet und Westberlin eingesetzt würde.
(wmo)
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