Heft 2 vom 29.01.1990 2/2 scan 2026-05-10

Freispruch bei Verfahren wegen Beleidigung



  • Am 25.1. fand die Verhandlung gegen den verantwortlich zeichnenden Redakteur der Ausgabe 12/88 des Nebelhorns statt. Ihm wurde vorgeworfen. als verantwortlicher Redakteur sei er dafür verantwortlich, daß Bereitschaftspolizisten aus Lahr in einem mit Red. gekennzeichneten Artikel als „reisende Berufsknüppler" bezeichnet wurden. Die Verteidigung konnte nachweisen, daß der Angeklagte bei dieser Ausgabe aus Versehen unter V.i.S.d.P. aufgeführt wurde, faktisch aber gar nicht der verantwortliche Redakteur war. Die Richterin folgte der Forderung der Staatsanwaltschaft auf Freispruch. In der Begründung des Urteils wies die Richterin aber darauf hin, daß sie die gebrauchte Formulierung aber durchaus als Beleidung betrachte. Bedauerlich, denn die Verteidigung wies darauf hin, daß es sich bei der Lahrer Bereitschaftspolizei tatsächlich um eine Truppe handle, die speziell für Knüppeleinsatz ausgebildet sei und bei verschiedenen Einsätzen im Bundesgebiet und Westberlin eingesetzt würde.
  • (wmo)

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