Heft 2 vom 29.01.1990 2/2 scan 2026-05-10

Gaub-Geschäftsführer setzt sich nach Südafrika ab



Joachim von Schuckmann entzog sich dem Verfahren der Staatsanwaltschaft durch Flucht nach Johannesburg (vgl. K.B. 1/90). Der Haftbefehel gegen den früheren Gaub-Geschäftsführer war aufgehoben worden, als er seine Ausweise abgab. Schuckmann schaffte es, ohne Ausweis nach Johannesburg zu kommen. Das hat die Belegschaft, nicht die Staatsanwaltschaft recherchiert. Da er die südafrikanischer Staatsbürgerschaft besitzt, ist er vor der westdeutschen Justiz sicher. Über die Firma Gaub wurde am 22.1 das Konkursverfahren eröffnet. Die Firma wird jetzt verkauft und nicht, wie die Belegschaft befürchtete, aufgelöst. - (db)

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