Lörrach Mit Knüppeleinsatz, Würgegriffen, mehreren verletzten Demonstrantinnen und drei Festnahmen endete am 3. Dezember 1989 eine Demonstration in Lörrach zum Mord an
der Göttinger Antifaschistin Conny W.
in einer darauf folgenden, beispiellosen Pressekampagne versuchte die
Polizei die Lörracher Antifa-Gruppe
zu diffamieren und zu kriminalisieren.
Sich selbst stellte sie sich als kulante
Behörde dar. die - in Absprache mit
der Stadt - die nichtangemeldete und
somit „rechtswidrige" Demo anfangs
duldete. Die weniger populären Maßnahmen. wie der Einsatz von Knüppeln
und das Vorgehen gegen Demonstrantinnen mit Würgegriff, stritt die I o izei vehement ab. Die bürgerlnnenliehe Presse vertrat in ihrer Berichterstattung ausschließlich die realitätsfremde Darstellung der Polizei, obwohl ihr die Antifa-Gruppe mitteilte,
es seien Fotos vorhanden, die den Einsatz von Knüppeln und Würgegriff belegten. „Schlagstöcke und Schutzschilder hatte die Polizei, so ihr Einsatzleiter, zwar im Einsatzwagen
mitgeführt, sie seien aber nicht, wie
von der Antifa in ihrer Presseerklärung behauptet, eingesetzt worden.
Die Einsatzleitung kann auch nicht
bestätigen, eine Person .durch kräftiges Würgen am Hals zum Schweigen'
gebracht zu haben. Man habe gegen
die Widersacher lediglich den Polizeigriff eingesetzt, ein Haltegriff, bei
die Arme auf den Rücken gedrückt
werden", verkündete das „Oberbadische Volksblatt".
Um eine Gegendarstellung der Antifa zur Berichterstattung in der Presse
zu verhindern, schreckte die Polizei
auch nicht vor einem Angriff auf die
Pressefreiheit zurück. Sie setzte sich
mit dem konservativen Verleger des
„Oberbadischen Volksblatts" in Verbindung, der daraufhin starken Druck auf den chefredakteur ausübte. Die
Rechnung ging für die Polizei auf. In
einer 25-Zeilen Meldung wurden nur
grobe Auszüge aus der Antifa-Stellungnahme, in diffamierende Satzhüllen eingebettet, veröffentlicht.
(mas)
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