Weiterbeschäftigungsantrag Karin Neubers abgelehnt
Obwohl das Arbeitsgericht Stuttgart (ArbG) mit Urteil vom 16.11.89 die Entlassung der Leonberger Lehrerin Karin Neuber wegen Verschweigens der DKP-Mitgliedschaft bei ihrer Einstellung aufgehoben hatte, verweigerte das Oberschulamt Stuttgart (OSA) die Weiterbeschäftigung und ging in Berufung. Daraufhin beantragte die Lehrerin beim ArbG eine Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung mit der Begründung, daß sie weder Arbeitslosengeld noch -hilfe beziehe und ihren Lebensunterhalt mit einzelnen Nachhilfestunden nicht betreiten könne. Diesen Verfügungsgrund erkannte das ArbG im Sofortvollzugsverfahrenam 18.1. nicht an. Der Vertreter des OSA, Regierungsrat Wenzelburger, erging sich während der Verhandlung in haltlosen Tiraden gegen die Lehrerin: Es sei dem Land nicht zuzumuten, jemanden weiterzubeschäftigen, der sich mittels arglistiger Täuschung in den Staatsdienst reingeschlichen habe, um an der Schule Unruhe zu stiften. Besonders verwerflich sei, daß Erst- und Zweitklässler mit Transparenten durch die Stadt zögen und die Presse ausführlich berichte. Zudem sei den Kindern ein neuerlicher Lehrerwechsel nicht zuzumuten. - (zem)