Ehrung von Deserteuren Verfahren eingestellt
Mannheim. Das erste Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen zwei Teilnehmer an der Kranzniederlegung für die „vergessenen deutschen Deserteure" beim Volkstrauertag 1988 wurde, kaum daß die Hauptverhandlung eröffnet war, eingestellt. 17 Leute hatten gleichlautende Bußgeldbescheide über 200 DM bekommen, die in dem Vorwurf gipfelten, das Absingen der „Intenationale" sei „grob ungehörig" gewesen. Die Staatsanwaltschaft hielt trotz der für eine Verurteilung offensichtlich nicht ausreichenden Sachlage an dem Verfahren fest, erschien dann allerdings nicht zur Verhandlung. Daraufhin kam es zu einer in der Presse offen .ausgetragenen Kontroverse zwischen ihr und dem Richterrat. Für drei noch ausstehende Verfahren hat der Staatsanwalt inzwischen sein fortbestehendes Interesse bekundet. Die Freien Wähler (und man darf vermuten: nicht nur sie) sind im Hintergrund am Wühlen. - (tht)