Freilassung von Günter Sonnenberg!
Justizministerium und Anstaltsleitung bestreiten Haftunfähigkeit Seitdem Hungerstreik 1989 haben etliche politische Kräfte Anstrengungen unternommen, um die Freilassung aller haftunfähigen Gefangenen, in BadenWürttemberg insbesondere die Freilassung von Günter Sonnenberg, zu erreichen. Seit September letzten Jahres finden vor dem Justizministerium in Stuttgart regelmäßig monatlich Kundgebungen statt. Die Angehörigen der politischen Gefangenen wollen diese Kundgebungen solange fortsetzen, bis die Forderung nach Freilassung von Günter Sonnenberg erfüllt ist. Vor der Justizvollzugsanstalt Bruchsal, wo Günter Sonnenberg seit elf Jahren - von einigen zeitweisen Verlegungen unterbrochen - eine lebenslange Haftstrafe absitzt, wurden bisher mehrere Kundgebungen durchgeführt. Die baden-württembergischen Justizbehörden und das Ministerium in Stuttgart hatten bereits im Hungerstreik der politischen Gefangenen im letzten Jahr deutlich erkennen lassen, das sie nicht bereit sind, die Beschwerden und Anliegen der Gefangenen anzuhören und die unmenschlichen Isolationshaftbedingungen abzuschaffen. Justizministerium, Justizbehörden und die Bundesanwaltschaft bestreiten die gegen die Haftbedingungen erhobenen Vorwürfe und bringen stattdessen ungeheuerliche Behauptungen über die Haftbedingungen der politischen Gefangenen in der Öffentlichkeit unter. Am 16. Dezember 1989 fand in Bruchsal eine Kundgebung und Demonstration statt, anderca. 250 Leute teilnahmen. Kundgebung und Demonstration waren Provokationen der Polizei und von Leuten aus dem Wachpersonal des Gefängnis ausgesetzt, die versuchten, die Demonstration anzugreifen, Transparente wegzureißen. Polizeiliche Auflagen untersagten die Benutzung eines Lautsprecherwagens bei der Kundgebung am Gefängnis sowie direkte Kontaktaufnahme mit den Gefangenen.
Im Aufruf zur Kundgebung und Demonstration war an den Haftbedingungen in Baden-Württemberg und insbesondere in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal öffentlich Kritik vorgetragen worden. Der Leitende Regierungsdirektor Harald Preusker, Leiter der JVA Bruchsal, hat dazu Stellung genommen. Bewußt wahrheitswidrig würde behauptet, Günter Sonnenberg sei haftunfähig und wichtige medizinische Maßnahmen würden unterlassen. Richtig wäre vielmehr, daß Günter Sonnenberg vom Anstaltsarzt und von „externen Ärzten" „uneingeschränkt für haftfähig gehalten wird“ und .jede erforderliche medizinische Hilfe erhält." Ähnlich hatte sich Rebmann auf der letzten Halbjahreskonferenz der Bundesanwaltschaft geäußert. Günter Sonnenberg wurde bei seiner Festnahme 1977 durch einen gezielten Kopfschuß lebensgefährlich verletzt. Statt der notwendigen Pflege und Behandlung auf der Intensivstation einer Spezialabteilung für Schädel-Hirmtraumen wurde er auf der Krankenstation Stuttgart-Stammheim isoliert. Zur Feststellung der Verhandlungsfähigkeit wurden sechs Gutachter zum Prozess hinzugezogen. Drei verneinten die Verhandlungsfähigkeit. Die drei, von denen Günter Sonnenberg sich nicht untersuchen ließ, bejahten sie. Günter Sonnenberg wurde seit 1980 jeder Antrag auf Untersuchung durch einen Arzt seines Vertrauens von Anstaltsleitung und Justizministerium abgelehnt. Die „medizinische Hilfe" durch die staatlichen Stellen, insbesondere die von Preusker zu verant-, wertenden Maßnahmen, haben eine' Gesundung verhindert und die jahrelange Totalisolation hat die Gesundheit von Günter Sonnenberg weiter verschlechtert. Wie kann die Anstaltsleitung von „Haftfähigkeit" sprechen, wenn klar ist, daß eine Gesundung innerhalb der Gefängnismauern nicht möglich ist? Bloß weil Günter Sonnenberg aushält, was die staatlichen Behörden ihm antun? Weil er noch nicht vor der Anstaltsleitung im Staub kriecht? Weil er nicht alle äußeren Anzeichen des Verfalls, die der Anstaltsleiter zu sehen wünscht, aufweist? Keine Haftverschonung, weil er es ja noch aushält? - (kawe, Info Vorgänge, die die Tätigkeit der Justizbehörden beleuchten September 1987: Der Rechtsanwalt von Günter Sonnenberg stellt einen Antrag auf Untersuchung seines Mandanten durch einen Arzt seines Vertrauens, um das Absetzen des Antiepileptikums „Rivoltril", das denselben Wirkstoff wie die berüchtigten Beruhigungsmittel „Librium" und „Valium" enthält, möglich zu machen. Bereits 1978 hatte Günter Sonnenberg versucht, das Mittel abzusetzen. Damals hatte das zuständige OLG Stuttgart eine fachärztliche Untersuchung abgelehnt. Sie wurde erst durchgeführt als Sonnenberg das Medikament von sich aus absetzte und in der Folge einen epileptischen Anfall, verbunden mit Bewußtlosigkeit, erlitt. Im Herbst 1980 wurde angekündigt, das Medikament innerhalb von zwei Jahren abzusetzen. Danach wurde keine Untersuchung durch einen Arzt seines Vertrauens von den zuständigen Justizbehörden mehr zugelassen. Während des Hungerstreiks 1984/ 85 wurden an Günter Sonnenberg während seiner Bewußtlosigkeit ärztliche Untersuchungen durchgeführt, über deren Ergebnisse weder er selber noch sein Rechtsanwalt jemals informiert wurden. Im Frühjahr 1985 wurde - als Folge dieser Untersuchungen - „Rivoltril" völlig unüberwacht ohne Kontrolluntersuchungen abgesetzt. Im Mai 85 erlitt Sonnenberg einen epileptischen Anfall. Eine Untersuchung im Herbst 1985 zeigte, daß es sich dabei um einen Entzugsanfall gehandelt hatte. November 1987: Der Antrag des Rechtsanwaltes, eine Untersuchung durch einen Arzt seines Vertrauens durchführen zu lassen, um dann das Medikament unter regelmäßiger ärztlicher Überwachung abzusetzen, wird von der Anstaltsleitung und dem Justizministerium abgelehnt. August 1988: Der Anwalt stellt einen Antrag, Bedingungen für das Absetzen des Medikaments zu schaffen: die Zusammenlegung von Günter Sonnenberg mit einer Vertrauensperson. November 1988: Nachdem die Anstaltsleitung und das Justizministerium den Antrag ablehnen, entschließt sich Günter Sonnenberg ohne die notwendigen Bedingungen das Antiepileptikum nach fast zwölfjähriger Einnahme wegen der schwerwiegenden Nebenwirkungen abzusetzen. Dezember 1988: Günter Sonnenberg bekommt beim Hofgang einen epileptischen Anfall, bei dem er sich verletzt. Grundsätzlich besteht wegen seiner Verletzung bei jedem epileptischen Anfall Lebensgefahr. Juni 1989: Als eine Folge des Hungerstreiks (und vermutlich wegen der Nebenwirkungen des fast zwölf Jahre eingenommenen Medikaments) bekommt er eine Erysipel (Wundrose). Die Behandlung mit den üblichen Antibiotika spricht nicht mehr an, er wird zehn Tage lang auf den Hohenasperg in das Vollzugskrankenhaus verlegt und in Totalisolation gehalten. Notwendige Kontrolluntersuchungen, wie sie bei solchen Erkrankungen unumgänglich sind, werden bei seiner Rückverlegung nicht durchgeführt.