Heft 4 vom 28.02.1990 2/4 scan 2026-05-10

Skin-Prozess in Ravensburg zum Überfall auf das Jugendhaus

Bericht über den Prozess und politischen Hintergrund der Schläger


  • Bericht über Prozeß und politischen Hintergrund der Schläger Etwa 150 Skins hatten sich am 9. September 1989 am Häcklerweiher bei Ravensburg zum „Koma-Saufen" getroffen. Offenbar kamen sie dabei schlecht drauf, denn es gab Streit und Schlägereien. Um ihren Frust abzureagieren, organisierten sie eine „Expedition" nach Ravensburg, um „Punks zu klatschen". Daraufhin fuhren etwa acht Autos zum Jugendhaus nach Ravensburg. Obgleich die Polizei die Skinfete observierte, warnte sie das Jugendhaus nicht, welches schon mehrfach von Skins bedroht worden war. Im Jugendhaus war gerade ein Konzert beendet, als die ersten der etwa --o Leute umfassenden Skinhorde anHr:kte. Ein Konzertbesucher, der bereits draußen war, wurde brutal bewußtlos geschlagen und blutete stark. Ein anderer Mann wurde direkt vor dem Haus zusammengeschlagen. Die Skins warfen mit Flaschen und Steinen. Einer der Angreifer schlug mit einem Schlauch mit Hetallhülle auf die Menschen ein, die versuchten, die Tür zum Jugendhaus zu schließen. Vor der inzwischen alarmierten Polizei zogen die Schläger ab. Eine Skingruppe kehrte später noch einmal zurück, als die Polizei bereits eingetroffen war. Die Polizei sammelte die Gruppe in ein Auto und entließ sie um die Ecke wieder auf freien Fuß. Vor etwa zwei Wochen wurde gegen 25 Skins vor der Jugendgerichtskammer des Landgerichts verhandelt. Von den Angeklagten war nur noch einer in Haft, bei zehn weiteren war er „außer Vollzug" gesetzt. Fast alle bestritten ihre faschistische Motivation bei dem Überfall, nur Alexandra Fork aus München gab zu: „Natürlich wußten wir alle, um was es geht!" Die Zeuginnen waren massiv unter Druck gesetzt worden und hatten daher Angst auszusagen. Die Angeklagten hatten ihr Aussehen verändert. Nach Aussagen eines Richters habe nichts so den Haarwuchs gefördert, wie dieser Prozeß. Die Zuschauerinnen sind von den Angeklagten heimlich fotografiert und zum Teil massiv bedroht worden. Sympatisanten der Skins unter den Zuschauern waren bewaffnet (Gaspistole, Messer, Schlagring). Obschon die Angeklagten ihre Rechtsradikalität leugneten, zeigte der Prozeß deutlich diesen politischen Hintergrund auf. Bei einigen Angeklagten konnten Verbindungen/Sympathien zu Kühnens verbotener „Aktionsgemeinschaft Nationaler Sozialisten" (ANS), zur „Freiheitlichen Arbeiterpartei" (FAP), zur „Nationalen Front" (NF) etc. nachgewiesen werden. Auch das Gericht erkannte klar den politischen Background des Überfalls. Ein Richter sagte, er erinnere an die SA-Horden. Der Staatsanwalt forderte eine harte Linie, „damit nicht wieder braune Horden durch unsere Straßen ziehen". Bei der im Prozeß gezeigten Ausländerfeindlichkeit, so ein Richter, sei klar, daß das politisch sei. Dementsprechen ließ das Gericht weniger Milde gegenüber den NaziTätern walten, als es sonst so häufig der Fall ist. Zur Verdeutlicheung dieser Einschätzung sei das Strafmaß eineiger Angeklagter genannt: Rainer Wolfschläger: Gesamtstrafe fünfeinhalb Jahre Haft; Ralf Edelmann: eineinhalb Jahre Haft; Ulrich Michelberger: sechs Monate auf Bewährung und 150 Arbeitsstunden; Bernd Schimke: ein Jahr vier Monate Haft; Reinhold Pahnke wurde während dem Prozeß wieder in Haft genommen, weil er wegen Volltrunkenheit im Gerichtssaal nicht mehr ansprechbar war. Nur vier Angeklagte wurden freigesprochen.
  • (anw,db)

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