Heft 4 vom 28.02.1990 2/4 scan 2026-05-10

Freispruch für Konstanzer Antifaschisten



Die braunen Hetzer werben munter der Staat läßt seine Hosen runter Das Arschloch aus dem das gekrochen ist fruchtbar noch — wir ham’s gerochen! „Dieses Gericht ist kein politisches Forum!" Mit diesen Worten leitete Richterin Schretzmann am 15.02. das Verfahren gegen den Konstanzer Antifaschisten Stefan ein. Daß diese Feststellung aus dem Munde einer Juristin zwangsläufig kommen mußte, war nicht weiter verwunderlich; daß es sich dabei aber lediglich um den kläglichen Versuch einer Paragraphenfetischistin handelte, die sehr wohl politische Dimension dieser Verhandlung herunterzuspielen, merkten die Zuhörerinnen im vollbesetzten Saal des hiesigen Amtsgerichtes spätestens beim Plädoyer des Staatanwaltes Reß, das nur noch so von verbalen Seitenhieben gegen die antifaschistische Bewegung wimmelte: Oder entbehrt etwa die Bemerkung Reß’, antifaschistische Aktionen nützten nur den Faschisten, jeglicher politischen Grundlage? Seine Hetze ging noch weiter: „Es muß um die linke Szene schlecht bestellt sein, wenn sie Autos beschädigen muß." Ob diese Formulierung angesichts der zunehmenden Etablierung faschistischer Organisationen und der immer häßlichere Formen annehmenden Ausländerinnenfeindlichkeit von antifaschistischem Bewußtsein zeugt, überlasse ich dem Urteilsvermögen der Leserinnen. .i; Um was ging es aber num.in diesem Prozeß? Stefan, der aktiv im Antifa-Komitee mitarbeitet, warf das Gericht vor, er hätte am 30.01.88 in Konstanz an zwei PKWs von NPD-Nazis „ohne rechtfertigenden Grund... Eindellungen und Lackkratzer verursacht und darüber hinaus mittels eines Sturzhelms die Windschutzscheibe am PKW des" - damaligen NPD-Kreisvorsitzenden - „Torsten Paproth eingeschlagen." Um die ,Wahrheit1 zu ergründen, hatte die Richterin als Zeugen sechs Faschisten geladen. Deren Aussagen enthielten allerdings nicht nur hanebüchene Vorurteile gegen Stefan, sondern waren zudem dermaßen dürftig und widersprüchlich, daß ein Freispruch unvermeidlich war. „In dubio pro reo". Auf diesem Grundsatz begründete das Gericht den Freispruch - während Stefans Verteidiger, M. Schubert, darauf hinwies, daß die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen der schon aus den Akten ersichtlichen widersprüchlichen Zeugenaussagen -schon längst hätte einstellen müssen. So erfreulich der Freispruch für Stefan und dem Antifa-Komitee auch wat', Sö belastend sind auf der anderen Seite die permanenten Versuche von Polizei und Justiz, den antifaschistischen Widerstand zu kriminalisieren. Während faschistische Auftritte mithilfe der Polizei stattfinden und als Bestandteil demokratischer Kultur verhökert werden, sollen Antifaschistinnen mundtot gemacht werden. Am 13. März läuft vor dem Amtsgericht Tuttlingen schon der nächste Prozeß. Wieder wird Stefan auf der Anklagebank sitzen. Dieses Mal, weil er während einer Gegendemonstration zu einer NPD-Veranstaltung am 14. April des letzten Jahres einem Faschisten ans Schienbein getreten haben soll. - (tv)

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