Anwaltsverein will Arbeitsloseninitiative den Garaus machen
Baldiger Rechtsstreit nicht ausgeschlossen In einem Schreiben, welches der Arbeitsloseninitiative von einem eigens dazu beauftragten Anwalt persönlich übergeben wurde, fordert der „Anwaltsverein im Landgerichtsbezirk Konstanz e.V." die Arbeitslosenini und deren Mitglieder auf jegliche Hilfeleistungen gegenüber Ratsuchenden (Arbeitslosen wie auch Sozialhilfeempfängerinnen) einzustellen. Andernfalls würde der Anwaltsverein gegen die Tätigkeit der Arbeitslosenini wie auch deren sozial engagierte Mitglieder eine Einstweilige Verfügung beantragen und auf Unterlassung klagen. Rechtliche Grundlage für dieses Vorgehen wäre das sog. Rechtsberatungsgesetz aus der Nazi-Zeit. Mit diesem Gesetz wurde damals den Rechtsanwältinnen jüdischen Glaubens, denen die Faschisten verboten hatten zu praktizieren', die letzte Lebensgrundlage und auch die Möglichkeit der Rechtsverteidigung entzogen. Der Anwaltsverein geht wohl auf Grund eines Artikels einer Lokalzeitung davon aus, daß bei der Arbeitsloseninitiative geschäftsmäßig gegen das Rechtsberatungsgesetz aus dem Jahre 1935 verstoßen wird. Demnach hält der Anwaltsverein das bloße Helfen beim Ausfüllen von Formularen und Erklärungen was z. Bsp. vom Arbeitsamt verhängte Sperrzeiten sind als gesetzwidrig und für die Anwaltschaft geschäftsschädigend. Wahrscheinlich hält er diese Tätigkeit für noch schwerwiegender und noch geschäftsschädigender, da die Arbeitslosenini vornehmlich sozial schwache Männer wie auch Frauen „berät". (Diesem Personenkreis der Sozialhilf eempfänger ist es nämlich im Musterländle auf Grund fehlender gesetzlicher Ansprüche auf Beratungskostenhilfe bei Arbeits- und Sozialrechtsangelegenheiten verwehrt, sich von einem Rechtsanwalt beraten und helfen zu lassen - Anwälte dürfen für ihre Klienten nicht kostenfrei tätig werden.) Mitglieder der Arbeitsloseninitiative wurden vom Anwaltsverein zudem auch noch aufgefordert, eine Unterlassungserklärung von Hilfe für sozialbedürftige Ratsuchende zu unterzeichnen. Bei Zuwiderhandlung müssten sie dann eine vereinbarte Vertragsstrafe von jeweils DM roooo pro Person sozusagen als Entschädigung zahlen und für die ja wohl jetzt schon entstandenen Kosten der „Drohung" des Anwaltsvereins hätten sie auch voll aufzukommen. Ferner dürfte die Arbeitsloseninitiative nicht mehr auf ihre Tätigkeiten (Hilfeleistungen zur Selbsthilfe) aufmerksam machen und müsste auch Berichte von Zeitungen über ihre Aktivitäten unterbinden. Bislang konnte eine Einstweilige Verfügung verhindert werden. Noch haben also in Not geratene Bedürftige eine Anlaufstelle. Die Gefahr ist jedoch vom Selbsthilf eprojekt Arbeitsloseninitiative nach wie vor noch nicht abgewendet. Demnächst wird die Initiative gezwungen sein, mit dem Rechtsanwaltsverein direkt zu verhandeln und gegebenenfalls auch, um ihr Fortbestehen zu sichern, eine für die Ratsuchenden nachteilige vertragliche Regelung eingehen müssen. Über den weiteren Fortgang der Geschehnisse um die Arbeitsloseninitiative wird in den nächsten Ausgaben berichtet werden. - (heb)