GEW: Quorum für Warnstreik nicht erreicht
Stuttgart. Auf Beschluß der GEWLandesvertreterversammlung (LVV) Mai 1989 sollte am 4. April 1990 ^zi zweistündiger Warnstreik für eine Arbeitszeitverkürzung stattfinden, wenn sich dazu 10000 Kolleginnen und Kollegen bereiterklärten. Auf der o.a. LVV am 3.2.1990 lagen jedoch nur 3000 Erklärungen vor. Warum? Anstatt begleitet von einer öffentlichen Kritikkampagne an der Bildungspolitik der Landesregierung urabzustimmen, schickte die GEW ihre schulischen Vertrauensleute los, um im Geheimen die Kolleginnen und Kollegen einzeln zu befragen, wer das Risiko eines Streiks eingehen wolle - ein Verfahren, das die Gewerkschaftsbewegungbisher aus guten Gründen vermieden hat. Nun soll u.a. am 4. April bei den Haushaltsberatungen um den Landtag eine Lehrkraftkette gebildet werden. - (zem)