Heft 4 vom 28.02.1990 2/4 scan 2026-05-10

Gesetzentwurf für Pflegeversicherung



Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf über eine Pflegeversicherung beschlossen. Danach soll jeder zwischen 45 und 60 Jahren verpflichtet werden, monatlich 40 bis 50 DM Versicherungsbeitrag zu bezahlen, um damit einen Anspruch auf einen Zuschuß für die Pflege in Heimen oder häusliche Betreuung durch Angehörige zu erwerben. Durch einen Versicherungseintritt vor dem 45. Lebensjahr und Bezahlung höherer Beiträge könnten höhere Versicherungsansprüche erworben werden. Für usozialSchwache"soll der Beitrag staatlich finanziert werden. Die Höhe des Zuschusses würde für einen Schwerstpflegefall 1500 DM betragen, wobei die reinen Pflegekosten abzudecken wären. Die Unterbringung müsse der Pflegebedürftige wie bisher selber finanzieren. Diese Konzeption gehe vom Grundgedanken der „eigenverantwortlichen Vorsorge"jedes einzelnen aus. Sie garantiere die Finanzierbarkeitauch dann, wenn immer weniger Steuerzahler immer mehr Rentnern gegenüberstünden. Zach behauptete eine sich dramatisch verändernde Altersstruktur, die mit einer überproportionalen Pflegebedürftigkeit einhergehe. (Stuttg. Ztg. 7.2.90 - evo)

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