Verhandlungen gegen Antifaschisten verschoben
Konstanz. Am 13. März fand vor dem Amtsgericht Tuttlingen die Verhandlung gegen den Antifaschisten Stefan wegen angeblicher „gefährlicher Körperverletzung“ statt. Nach der Vernehmung des ersten Zeugen, welcher gleichzeitig vermeintliches „Opfer“ war, wurde die Verhandlung auf den 7. Mai verschoben. Notwendig wurde dies, weil die Verteidigung bezweifelte, daß der vierwöchige Krankenhausaufenthalt des „Opfers" allein auf den tritt zurückzuführen sei und deshalb auch der behandelnde Arzt als Zeuge geladen werden sollte. Einer Verurteilung wegen Körperverletzung, wie es der Richter vorgeschlagen hatte, stimmten Stefan und sein Verteidiger nicht zu. Während der Verhandlung zeichneten sich Richter und Staatsanwalt im wesentlichen dadurch aus. daß sie sehr wohlwollend mit dem Zeugen umgingen und der Verteidigung permanent ins Wort fielen. Für die zweite Verhandlung läßt dies nichts Gutes ahnen. Wie weit die Einschüchterung der Polizei mittlerweile gediehen ist, mußten Antifaschisten aus Konstanz erfahren, als, sie kurz vor Tuttlingen für eine angebliche Verkehrskontrolle angehalten wurden. Statt sich, wie bei einer Verkehrskontrolle üblich, um die Fahrzeuge zu kümmern, wurden stattdessen die Personalien aller erfaßt. — (wmo)