Vergewaltigungsprozess: Berufung abgelehnt
Über die Berufung gegen den Freispruch in einem Vergewaltigungsprozeß wurde vom 7. bis 14. März vor dem Landgericht Konstanz verhandelt. Die Klägerin warf Janus Richard Bilski vor, sie einmal vergewaltigt, häufig sexuell belästigt und einmal eine Vergewaltigung versucht zu haben. Im Prozeß wurde die Nebenklägerin zur Angeklagten. Kleinste Widersprüche zu ihrer ersten Aussage vor nahezu sieben Jahren wurden ihr übel vermerkt, weit widersprüchlichere Aussagen von Zeuginnen wurden als wahr hingenommen. Eine Aussagepsychologin erklärte zwei Stunden lang, warum die Aussagen der Nebenklägerin unbedingt glaubwürdig seien. Unmittelbar nach deren Aussage zog der Staatsanwalt die Berufung zurück und schlug sich auf die Seite des Angeklagten. Es könne zwar so gewesen sein, wie die Nebenklägerin die Vorfälle geschildert hat. es blieben aber erhebliche Zweifel. Die urteilenden Männer hielten es für möglich, daß zwischen Klägerin und Angeklagtem sexuelle Kontakte bestanden hätten und das die Nebenklägerin die Gewalttaten dazuerfunden habe. Der Verteidiger des Angeklagten fand die Schilderung der Vergewaltigung „nicht sehr originell“. Das Gericht sprach den Angeklagten frei. Die Nebenklägerin, die sichtlich darunter leidet, daß ihr seit sieben Jahren niemand glaubt, daß sie, die Geschädigte ständig so hingestellt wird, als wolle sie dem Mann schaden, muß nicht nur versuchen mit diesem Urteil zu leben, sie muß auch die Hälfte der Verfahrenskosten tragen. — (db)