Heft 5 vom 21.03.1990 2/5 scan 2026-05-10

Wege- und Umkleidezeiten müssen nachgezahlt werden



Heidelberg. Das Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat jetzt in einer Verlautbarung das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu den Wege- und Umkleidezeiten bestätigt. Seit Jahren verweigern kommunale- und Landeseinrichtungen den Beschäftigten diese Zeiten als Arbeitszeit. Eine Dienststelle hatte versucht, ein schon bestehendes positives BAG-Urteil zu kippen — dies ist nicht gelungen, und jetzt müssen die Dienststellen nachzahlen. Das Ministerium führte Anfang März mit den Personalleitern der Landeskliniken eine Besprechung durch mit dem Ziel, den Auszahlungsmodus festzulegen. Das Ergebnis ist noch nicht bekannt. — (irs;

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