Heft 6 vom 04.04.1990 2/6 scan 2026-05-10

"Schon wieder Antifaschist vor Gericht"



Erneut steht ein Konstanzer Antifaschist vor Gericht. Am 9. April findet vor dem Konstanzer Landgericht der Berufungsprozeß gegen Jürgen statt, der am 30.10. letzten Jahres vom Amtsgericht Singen wegen angeblicher Beamtenbeleidigung zu einer Geldstrafe von 600 DM verurteilt wurde. Zur Last gelegt wurde ihm die an Polizisten gerichtete Frage „Mal wieder im Dienste der Faschisten unterwegs?" während einer Protestaktion gegen eine Veranstaltung der NPD in einem Singener Gasthof. Veranlaßt zu dieser Frage hatte ihn das Vorgehen der Beamten, die Antifaschisten auf direkten Fingerzeig der NPD-Nazis aus dem Saal geschafft hatten, teilweise im Polizeigriff. Das Konstanzer Antifaschistische Komitee weist in einem Flugblatt zu dem Prozeß darauf hin, daß der „Einsatz der Staatsgewalt gegen protestierende Antifaschistinnen in Singen zugunsten der Rechtsradikalen" beileibe „kein Einzelfall" sei. Unterdrückt werden solle, die Erkenntnis, daß der verurteilte Antifaschist durch seine Äußerung „die Wahrheit ausgesprochen hat“: Was wahr ist, müsse auch künftig ausgesprochen werden dürfen. „Auch wir meinen", heißt es in dem Flugblatt, „Polizei und Justiz sind oft, viel zu oft, im Dienste der Faschisten am Werk! Dies wirde auch weiterhin gesagt werden — es sei denn, es wäre endlich Schluß damit!". — (jüg)

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