Heft 6 vom 04.04.1990 2/6 scan 2026-05-10

Schülerbeförderung: Stadt Freiburg klagt gegen Lande



Freiburg. Einstimmig beschloß der Freiburger Gemeinderat am 27.3., das Land Baden-Württemberg vor dem Staatsgerichtshof zu verklagen. Grund: Durch ein Änderungsgesetz bezüglich Schülerbeförderungskosten-Erstattung, durch das die Stadt- und Landkreise 1983 verpflichtet wurden, diese Kosten unmittelbar zu tragen, während das Land nachträglich nur Pauschalzuweisungen an die Kreise erstattet, fühlt sich die Stadt Freiburg benachteiligt. Die Zuweisung für 1989 und 1990 wurde um 350000 bzw. 370000 DM gekürzt, während z.B. der Landkreis Emmendingen dem gegenüber 745 000 DM für 1989 mehr erhalte. Die Klage hat allerdings nicht das Ziel, daß in Zukunft das Land diese Kosten direkt tragen soll bzw. die Eltern nicht mehr zur teilweisen Übernahme der Kosten herangezogen werden. — (ulb)

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