Heft 6 vom 04.04.1990 2/6 scan 2026-05-10

Prozess gegen Kurden

Die Verhandlungstage vom 5. und 6. März


Im folgenden dokumentieren wir einen Beitrag von Hüseyin Celebi, einem der Angeklagten im Massenprozeß gegen Kurden in Düsseldorf. Er berichtet darin über die Verhandlungstage am 5. und 6. März. Seinen Bericht haben wir dem Info „Kurdenprozeß-Aktuell Nr. 10“ entnommen. — (wmo) Der 35. Verhandlungstag war wie schon in den letzten Wochen von der Fortsetzung der Erklärung Selahattin Erdems geprägt. An diesem Tag verlas Erdem den Abschnitt seiner Erklärung unter der Überschrift ..Warum wurde dieses Verfahren in Deutschland eröffnet." Im Abschnitt C der Erklärung werden die Ziele des Verfahrens in mehreren Punkten zusammengefaßt. Sodann geht Selahattin Erdem im Abschnitt D auf einige Grundaussagen der Konstruktion der BAW konkret em und zeigt ihre Widersprüche zu den Realitäten in Kurdistan, des kurdischen Volkes und der PKK auf. Am 36. Verhandlungatag war eigentlich die Fortsetzung der Erklärung geplant gewesen. Dazu kam es aber aufgrund der inzwischen auch der Öffentlichkeit gut bekannten "Begleitumstände" dieses Verfahrens nicht. Die Verteidiger der in der JVA Köln inhaftierten kurdischen politischen Gefangenen monierten, daß ihre Mandanten aufgrund der Bedingungen beim Transport von der JVA zum Prozeßgebäude, an einer ordnungsgemäßen Teilnahme an dem Prozeß behindert sind. Sie wiesen darauf hin, daß diese Frage schon seit Wochen in Gesprächen mit dem Vorsitzenden Richter problematisiert wurden, aber noch immer keine Abhilfe geschaffen worden sei. Danach erklärte Hassan Hayri Güler, Meral Kidir und Ekrem Güngöze nacheinander, daß der Transport in den kleinen Einzelzellen ihre geistige und körperliche Verfassung derart strapaziere, daß sie auch zwei Stunden nach der Ankunft im Prozeßgebäude, wenn sie in den Saal hochgeführt werden, noch völlig benommen seien. So klagen alle drei über starke Kopfschmerzen, Übelkeit und Brechreiz. Zwei der Gefangen hätten sich auch schon mehrmals erbrochen. Nach diesen Erklärungen grüßte Meral Kidir in einem Satz noch die Frauen der Welt anläßlich des internationalen Frauentages und reckte dabei drei Taschentücher in den kurdischen Nationalfarben und rief: „Ich grüße die Frauen der Welt, die für Gleichheit. Freiheit und Sozialismus kämpfen." Dies wurde von an diesem Tag besonders zahlreich erschienenen Zuschauerinnen begeistert aufgenommen. Alle Zuschauerinnen und Zuschauer erhoben sich von ihren Plätzen und klatschten heftigen Beifall. Im Anschluß daran brachten mehrere Verteidigerinnen und Verteidiger die Verletzung des Gebotes der Öffentlichkeit zur Sprache. Durch den bevorzugten Einlaß von mehr als 20 „pensionsberechtigten Zuschauern", die die Plätze in dem für das rege Interesse insbesondere der kurdischen Öffentlichkeit eh zu kleinen Prozeßsaal, besetzen. müssen immer wieder zahlreiche aus der ganzen Bundesrepublik und dem benachbareten Ausland anreisende Zuschauer vor dem Eingang stundenlang warten und werden nicht reingelassen. Auf die Frage nach der Anzahl der im Saal befindlichen zivilen Polizeikräfte mußte sich der Vorsitzende Richter von dem zuständigen Justizbeamten im Saal, erst einmal die genaue Zahl geben lassen. Bei diesem Verhalten stellt sich natürlich die Frage, wer eigentlich bestimmt, wieviele Polizisten im Saal sitzen dürfen. Allerdings war auch die Antwort des Justizbeamtem derart unbefriedigend, daß der Richter nicht in der Lage war. eine genaue Zahl zu nennen. Stattdessen begnügte er sich mit der Auskunft, daß die von ihm bestimmte Maximalzahl ein Viertel der nicht von Pressevertretern besetzten Zuschauerplätze betrage. Als dann der Richter die Ankündigung einer Öffentlichkeitsrüge von RA Dirk Schönian mit dem Hinweis auf die Erfolgschancen abzuwehren versuchte. sah sich der Mandant von RA Schönian genötigt, Mittels seines Verteidigers einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Belker zu stellen. Die Vertreter der BAW äußerten sich in bekannter Manier, auf dem Niveau von „dummen Bemerkungen" zu den verschiedenen Anträgen der Verteidigung. Dies ging dann soweit, daß Oberstaatsanwalt Senge behauptete, es gehe der Verteidigung nur darum sich vor Zuschauern produzieren zu wollen, die aus Berlin angereist seieA Interessant ist an dieser Äußerung, dar die BAW als Verfahrensbeteiligte Partei trotz gegenteiliger Behauptungen des Senats offenbar doch Zugang zu den Kopien der Ausweispapiere der Zuschauer hat. Waren doch an diesem Tag wirklich neben Zuschauern aus Österreich und Belgien, eine Gruppe von Deutschen und Kurden aus Westberlin angereist. Gegen 15 Uhr schloß der Vorsitzende überraschend die Verhandlung für diesen Tag. An Sela Hattin gerichtet erklärte der Vorsitzende dann noch, daß die vielen Anträge der Verteidigung Anlaß für den frühzeitigen Abbruch der Verhandlung gewesen seien und versuchte damit wiedereinmal einen Keil zwischen den Gefangenen und ihrer Verteidigung zu treiben. Natürlich ist das eine der bekannten Verdrehungen der Tatsachen. Erstens war es der VoiW sitzende, der an diesem Tag durch die langen Verhandlungspausen von mehreren Stunden eine schnelle Abhandlung der Anträge verhinderte. An diesem Tag wurde aus diesem Grund nicht einmal drei Stunden ernsthaft verhandelt. Zweitens war es derselbe Richter, der die von der Verteidigung und von den Gefangenen angesprochenen Probleme erst geschaffen hatte. Desweitern ist dazu im Namen aller Angeklagten zu erklären, daß die Linie der Verteidigung von Angeklagten und Verteidigung gemeinsam abgesprochen ist und Einvernehmen geschieht und die Verteidigerinnen und Verteidiger im Auftrag der Angeklagten handeln und wirken. So gesehen verdeutlicht dieser frühzeitige und von den Angeklgten nicht erwünschte Abbruch der Verhandlung, noch einmal welchen Wert die Erklärungen der BAW bezüglich der angeblichen „Verschleppung“ des Verfahrens durch die Verteidigung hat.

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