"Im Dienstag der Faschisten"
Am 9.4. fand vor dem Landgericht in Konstanz der Berufungsprozeß gegen einen Konstanzer Antifaschisten statt, der am 30.10. vom Amtsgericht in Singen wegen angeblicher „Beamtenbeleidigung'' zu einer Geldstrafe von 600 DM verurteilt worden war (die “Kommunalen Berichte“ berichteten darüber). Das Konstanzer Landgericht nun senkte in der Angelegenheit zwar die Geldstrafe von 600 auf 450 DM ab (bei höheren Gerichtskosten, die vom Angeklagten zu begleichen sind), verschärfte jedoch gleichzeitig das Urteil "naltlich. Das Singener Amtsgericht hatte die Äußerung noch verdreht, um Jürgen zu verurteilen, und ihm unterstellt, er habe behauptet, die Polizisten stünden in einem direkten (bezahlten) Dienstverhältnis mit der NPD. Der Konstanzer Richter, Herr Gabius, betonte, die Verdrehung der Äußerung und ihre Uminterpretation durch das Gericht sei „ein Lapsus“ des Singener Gerichts gewesen. Der Angeklagte habe die Äußerung wirklich so gemeint, wie er dies darlege: die Polizei schütze die Nazis — „und genau das werfen wir ihnen auch vor“. Wo das Amtsgericht in Singen noch den Umweg über Unterstellungen und Verdrehungen machen mußte, fiel der Konstanzer Richter gleich mit der Tür ins Haus. Für den Richter Herrn Gabius darf ^ri offenkundig die NPD gar nicht erst ™ faschistisch bezeichnen. Faschismus bezeichne „das Schlimmste, was unsere Vergangenheit zu bieten hat“, ist demnach wohl in der Gegenwart kein legitimer politischer Begriff. „Der Begriff .Faschisten' ist von einem derartigen Unwerturteil geprägt", sei quasi ein (politisch nicht begründetes) bloßes Schimpfwort, daß es „ehrabschneidend“ sei, Staatsdiener durch die Beschuldigung, Faschisten zu schützen, in die Nähe solcher zu rükken. Abschließend meinte Richter Gabius, im Frankfuter „Soldaten = Mörder“-Urteil sei die „scharf formulierte Kritik“ berechtigt gewesen, „um vor den furchtbaren Gefahren eines kommenden Krieges zu warnen“. „Etwas anderes ist, wenn. . . scharf formulierte Kritik dazu dient, einem anderen, dem das Recht der Meinungsfreiheit im Grundgesetz zugesichert ist, diesem das Recht zu beschneiden und diesen mundtot zu machen." Damit freilich kann er nur die NPD, nicht die Polizisten selber meinen. Als ob der Faschismus keine „furchtbare Gefahr" darstellen würde. — (bhs)