Heft 7 vom 19.04.1990 2/7 scan 2026-05-10

Landtag Baden-Württemberg debattiert über §-218-Klage



Stuttgart. Baden-Württemberg unterstützt, wie berichtet, den Normenkontrollantrag Bayerns gegen die Beratungspraxis bei Schwangerschaftsabbrüchen. Im Landtag betonte Späth die „Schutzpflicht des Staates gegenüber dem ungeborenen Leben". Das Bundesverfassungsgericht solle Normen für ein Beratungsgesetz festsetzen. Daß damit eine „allgemeine Notlage" als Grund für Schwangerschaftsabbruch gekippt wäre, was einem staatlichen Gebärzwang gleichkommt, blieb unangegriffen. Frau Wimmer von der SPD sagte, verfassungswidrige Beratungspraxis und Mißbrauch seien nicht erwiesen. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Spöri betonte, auch er sei Katholik. Frau Bender, Fraktionsvorsitzende der Grünen, sah als eigentliches Motiv den „Schutz der Männerbünde vor weiblicher Herrschaft“. — (alk)

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