Asyl-D.A.ch-Bodensee
Die Entwicklung im Grenzgebiet Österreich BRD und der Schweiz sowie die verschärfte Asylpraxis der einzelnen ~an°,er hat zur Gründung des AsylD.A.ch.-Bodensee geführt. An den Grenzübergängen St. Margrethen, Lindau, Bregenz hat sich 89 die Situation für die meist kurdischen Flüchtlinge derart zugespitzt, daß es zu einer regelrechten Pogromstimmung gegen die Kurden in Lindau gekommen ist. Von der Presse als „Türkenflut" und „Scheinasylanten“ diffamiert, wurde der Großteil der kurdischen Flüchtlinge von bundesdeutschen und schweizerischen Grenzbeamten mittels Rückschubabkommen nach Österreich zurückgeschoben. Eine Bürgerin erhielt am Grenzübergang Lindau Hausverbot ^r das Gebäude der Grenzpolizei. Man «vollte ihr verbieten, die Rechtsvertretung für Flüchtlinge zu übernehmen. Der Bundesgrenzschutz befürchtet, „Schweizer Verhältnisse". Gegen das Hausverbot wurde Klage erhoben, die Gerichtsverhandlung soll breite Öffentlichkeit erhalten. Aufgrund der von neonazistischen Kräften aufgeheizten Stimmung in Lindau hat der bayrische Flüchtlingsrat dort sein diesjähriges Seminar unter Mitwirkung des Asyl-D.A.ch.-Bodensee durchgeführt. Thema: Fluchtursachen der Kurden in der Türkei und der Situation der Flüchtlinge im Dreiländereck. Die Initiative Asyl-D.A.ch:-Bodensee mit Vertreterinnen aus St. Gallen, Zürich, Winterthur, Bregenz, Lindau und Konstanz trifft sich regelmäßig. Ihr Ziel ist der ständige Informationsaustausch zwischen den Ländern, insbesondere über die Erfahrungen an den Grenzen, eine breite Öffentlichkeitarbeit, der Aufbau eines Begleitnetzes und der Widerstand gegen die „Festung Europa“. Um einen Überblick zu geben und um Vorurteile abzubauen, hat die Initiative eine „Dokumantation zur Lage der Flüchtlinge am Bodensee“ erstellt. Gemeinsam wurde der 3. Internationale Bodensee-Ostermarsch „Frieden, Umwelt, Menschenrechte“ am 14.4.90 in Arbon vorbereitet. Dort wurde während des Diskussionsforums „Menschenrechte-Asyl“ anhand der kurdischen Flüchtlinge die Zusammenhänge zwischen Fluchtursachen, wirtschaftlichen Beziehungen und der europäischen Asylpolitik dargestellt. Ein Rechtsanwalt berichtete über den Kurdenprozeß in Düsseldorf und seine Auswirkungen auf die Asylgesetzgebung. Die Einführung der Visumspflicht Österreichs gegenüber der Türkei am 17. Januar 1990 hat dazu geführt, daß kurdische Flüchtlinge nur noch slten die Grenzübergänge erreichen. In Bregenz, wo sich bis zur Einführung der Visumspflicht eine regelrechte „Schlepperindustrie" angesiedelt hatte, ist diese heute wie vom Erdboden verschwunden. Dies kann sich jedoch bis zum Sommer wieder ändern. Der Aufbau eines grenzübergreifenden Begleitnetzes ist weiterhin von großer Wichtigkeit. — (aus: „Fluchtgründe" 9/90)