Heft 8 vom 03.05.1990 2/8 scan 2026-05-10

Aufklärung über Verbleib von NS-Akten gefordert

Landespolizeidirektion schafft NS-Völkerdokumente beiseite


Die Fraktion der SPD hat Anfang Jahres einen Antrag im Landtag eingebracht gegen die Diskriminierung von Sinti Roma. Die SPD fordert u.a. sämtliche NS-Akten an das Bundesarchiv zu überstellen und offenzulegen, „wer die genannten Akten nach 1945 in welcher Weise und zu welchem Zweck mit Kenntnis welcher Bundes- und Landesbebehörden verwendet hat"’ Wie nach 1945 mit denjenigen Akten Pniitc n WH-rde’o'e 'n den NS-.,Zigeunerleitstellen“ bei den n^qpPnTlHleI'-SLUtt9art Und ^dsruhe angelegt wurden. Die SPD fordert in dem Antrag, diskriminierende Behandlung von Sinti und Roma durch die Justiz in Baden-Württemberg sowie diskriminierende Äußerungen von Richtern und Staatsanwälten über Sinti und Roma zu unterbinden und mit „angemessenen Maßnahmen des Disziplinär- und Richterrechts zu ahnden. Die SPD greift die Praxis der Polizeibehörden an, gegenüber Beschuldigten „Hinweise auf dessen Zugehörigkeit zu der ethnischen Volksgruppe der Sinti und Qoma zu machen. In ihrer Antwort blieb die l anripsrngieWn9 eine Auskunft schuldig: „Der weitere Verbleib der in Karlsruhe seinerzeit vorhandenen Akten konnte bisher nicht geklärt werden“. Die Landesregierung erklärte „ausgelagerte Akten des ehemaligen Reichskriminalpolizeiamtes" zu „solchen der örtlichen Kriminalpolizei". Offensichtlich sind aus den Akten auch Aufschlüsse über die personellen Verbindungen von Beamten des Reichssicherheitshauptamtes zu Beamten des Landes Baden-Württemberg möglich. So war R Werner — einer der Stellvertreter Heydrichs, des chefs des Reichssicherheitshauptamtes — bis 1937 Leiter der Landespolizeidirektion Karlsruhe und zuständig für die Erstellung der Akten und die Organisation des Völkermords an Sinti und Roma. Werner war von 1952 bis 1966 Ministerialrat im Stuttgarter Innenministerium. Die Landesregierung verteidigt die rassistische Polizeibehandlung der Sinti und Roma als „effektive Erfüllung des gesetzlichen Auftrages“. Personengebundene Hinweise, die einen „Rückschluß auf die Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe ermöglichen", seien unvermeidlich. Im folgenden dokumentieren wir Stellungnahmen des Zentralrats der Sinti und Roma. — (map)

Bund und Länder für unterdrückte NS-Akten verantwortlich Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma appelliert an Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, den Verbleib der nach 1945 jetzt definitiv erhalten gebliebenen vielen tausend „Zigeuner-Rasseakten“, Deportations- und Todeslisten und „Rassegutachten" aufzuklären und sie ins Bundesarchiv zu überstellen. Es ist ein unerträglicher Skandal, daß nach der von den Nationalsozialisten organisierten Vernichtung der Sinti und Roma die Behörden und Regierungen der Bundesrepublik jetzt die Vernichtung dieser Akten behaupten und damit eine vollständige Dokumentation des Holocaust und eine Verfolgung noch lebender NS-Täter verhindern. Mit diesen NS-Akten organisierte tts Reichssicherheitshauptamt den Völkermord an den 40000 damals erfaßten deutschen und österreichischen Sinti und Roma. 25000 von ihnen wurden ermordet, 500000 fielen im NS-besetzten Europa dem Völkermord zum Opfer. Im Rahmen ihrer parlamentarischen Kontrollfunktion müssen die Fraktionen der Landtage und des Bundestags in einem Untersuchungsausschuß Schritte einleiten, die die Unterdrückung der Völkermordakten offenlegen und für deren Herbeischaffung sorgen. Diese Akten aus dem Reichssicherheitshauptamt brachte SS-Oberführer Paul Werner bei Kriegsende in die Landespolizeidirektion in Karlsruhe, die er bis 1937 geleitet hatte. Diese Transaktion ist belegt durch einen Vermerk der Staatsanwaltschaft Frankfurt aus dem Jahre 1960, wonach auch das Landeskriminalamt in Stuttgart diese Akten und die NS-Vergangenheit damit weiterbeschäftigter Beamter kannte. Bis 1945 war Werner als „Ständiger Vertreter" des Einsatzgruppenleiters Arthur Nebe und als zeitweiliger Stellvertreter Heydrichs im Amt V des Reichssicherheitshauptamtes zuständig für die Erstellung dieser Akten und die Organisation des Völkermords an den Sinti und Roma. Von 1952 bis zur Alterspensionierung 1966 war er Ministerialrat im Innenministerium in Stuttgart. Das bestätigte jetzt die Landesregierung von Baden-Württemberg in ihrer Stellungnahme vom 1. März 1990 zu dem SPDAntrag im Landtag. Sie versucht aber, die Akten des Reichssicherheitshauptamtes als in Karlsruhe nie vorhanden darzustellen. Gleichzeitig hält die Landespolizeidirektion Schriftverkehr mit Staatsanwaltschaften aus den sechziger Jahren unter Verschluß und bestreitet den Besitz solchen Schriftverkehrs ebenso wie den alter Tagebücher und Aktenübersendungsbücher. In der gesamten Bundesrepublik haben die Innenministerien der Länder Planungsunterlagen des Völkermords unterdrückt und zur weiteren Totalerfassung und rassistischen Ausgrenzung der gesamten Minderheit benutzt. So leugnete auch das Bayerische Innenministerium bisher, daß die beim Frankfurter Gesundheitsamt weiterbeschäftigte Berliner „Rasseforscherin“ Eva Justin 1949 die Durchschriften der 24000 „Rassegutachten" in „einem Stapel" an das Landesl$riminalamt München übergeben hatte. Das stellte sich im Rahmen eines vom Zentralrat mit Hilfe des Oberlandesgerichts Zweibrücken erwirkten Ermittlungsverfahrens gegen den „Giftgas- und Zigeunerforscher“ Hermann Arnold in Landau heraus. Er erhielt laut einer vom Landeskriminalamt zunächst unter Verschluß gehaltenen Dienstanweisung aus dem Jahre 1964 diese „Rassegutachten", bestreitet das aber seit 1984. Eine Kopie der Anweisung, die eine „neutrale Firmierung der NS-Aktendekkel und eine Beseitigung der Rassegutachten aus grundsätzlichen Erwägungen“ anordnete, gab das Landeskriminalamt erst auf Verlangen der Ermittlungsrichter heraus. Bei dem Gericht steht jetzt eine neue Klage des Zentralrats für die Fortführung der staatsanwaltsohaftlichen Ermittlungen an, die der Mainzer Justizminister Peter Caesar nicht fortführen lassen wollte. (Presseerklärung, 12.3.90) Eine Irreführung der Öffentlichkeit wirft der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma der Landesregierung von BadenWürttemberg und dem Landespolizeipräsidenten der Landespolizeidirektion (LPD) in Karlsruhe, Rainer Schulte, vor. Nach dessen neuerlicher Auskunft an die Presse hätten sich keine Völkermordakten aus der Nazizeit nach 1945 in der LPD in Karlsruhe befunden. Gleichzeitig verharmlost Schulte die im Auftrag von Himmlers Reichssicherheitshauptamt in der NS-Kriminalpolizeistelle Karlsruhe direkt angelegten und nach 1945 in der LPD unbestritten fortgeführten Völkermordakten als „lediglich Akten der örtlichen Kriminalpolizei“. Schulte rehabilitiert so die vor Ort an der Organisation der Naziverbrechen beteiligten Beamten. Der Zentralrat gelangte jetzt an Dokumente aus Karlsruhe, die diese vor Ort organisierten Verbrechen mit Fahrplänen nach Auschwitz und mit weiteren Einzelheiten zur Beraubung der Sinti- und Roma-Familien belegen. Diese von den Nazis als „Geheim" eingestuften regionalen Völkermorddokumente ließ die LPD in Karlsruhe inzwischen ebenso verschwinden, wie die aus dem Berliner Reichssicherheitshauptamt bei Kriegsende von SS-Oberführer Paul Werner in die LPD gebrachten vielen tausend zentralen Völkermordakten und Deportations- und Todeslisten. Der Vermerk der Frankfurter Staatsanwaltschaft aus dem Jahre 1960, der diesen Aktenbesitz eindeutig belegt, ist nicht durch in Düsseldorf angeblich aufgefundene Akten zu „korrigieren" . .. (Presseerklärung, 23.3.90)

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