Späth plant "Leistungsgesetz" für Asylbewerber
Die Landesregierung plant eine Gesetzesinitiative, wonach Geld- und Sachleistungen für Asylbewerber nicht mehr als Sozialhilfe, sondern nach den Vorschriften eines neu zu schaffenden „Leistungsgesetzes" zu bezahlen sind. Der Gesetzentwurf soll bereits am 1. Juni im Bundesrat eingebracht werden. Späth erklärte, daß es „im Zusammenhang mit der deutschen Einigung und der Aussiedlerproblematik nicht mehr zu vertreten sei, Asylbewerber in der Bundesrepublik finanziell mit einheimischen Sozialhilfeempfängern gleichzustellen." In dem Gesetzentwurf will die Landesregierung einen monatlichen Satz vorschlagen, der etwa 20% unter dem Sozialhilferegelsatz liegt. Damit solle berücksichtigt werden, daß in den Herkunftsländern der Lebensstandard wesentlich niedriger ist und daß Geldleistungen für Asylbewerber nicht zur dauernden Bestreitung des Lebensunterhalts geleistet werden. Die Leistungsempfänger sollen darüberhinaus verpflichtet werden, gemeinnützige Arbeiten durchzuführen. Im vergangenen Jahr ist Späth im Bundesrat gescheitert. als er die Sozialhilfe für Asylbewerber pauschal um 20% kürzen wollte. Mit der Ausgliederung der Leistungen aus dem Bundessozialhilfegesetz will er die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts, die eine pauschale Kürzung untersagt, umgehen. Unterschiede zum rassistischen Programm der Republikaner sind nicht mehr zu erkennen. — (rac)