Heft 9 vom 16.05.1990 2/9 scan 2026-05-10

§129a-Verfahren in Stammheim gegen Luitgart Hornstein



Stuttgart. Luitgard Hornstein war 1988 wegen „mitgliedschaftlicher Betätigung in einer terroristischen Vereinigung“ einer Freiheitsstrafe von vier Jahren ve^Ä urteilt worden, die sie am 1.8.90 abgesessen hätte. Dieses Urteil wurde auf die Revision der Bundesanwaltschaft aufgehoben; BAW und BGH wollen mit ihrem Konzept der „Kontaktschuld" eine erneute Verurteilung. Luitgard Hornstein wird die Beteiligung an einem Anschlag auf den Rüstungskonzern Dornier vorgeworfen. Die Anklage wird begründet mit politischer Nähe und Freundschaft zu christian Kluth, Rico Prauss und Andrea Sievering; alle vier Verfahren wurden ausschließlich mit nachgewiesen falschen, unwissenschaftlichen Gutachten des-Schriftgutachters Ockelmann möglich. Die Verteidigung hat am 8.5., dem 1. Prozeßtag, in einem detaillierten Beweisantrag Ockelmanns bisherige Funktion offen gelegt und seine Ladung beantragt. — (evc)

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