Sollen Obdachlose abgeschoben werden?
Seit drei Jahren nutzt die „Arbeitsgemeinschaft für Gefährdetenhilfe und Jugendschutz“ (AGJ) die Räume des ehemaligen städtischen Dienstgebäudes in der Döbelestraße 2 zur Unterbringung von Obdachlosen. Das Haus nimmt 22 Personen auf, die alle wegen Zwangsräumungen ihre bisherige Wohnung aufgeben mußten und angesichts der verheerenden Wohnungssituation keine andere Wohnung finden. Das Obdachlosenwohnheim befindet sich in zentraler Lage und wurde von reaktionären Kreisen heftig angegriffen, die die sogenannten Randgruppen aus dem Stadtkern raushaben wollen. Dies Auffassung hat sich offenbar auch bei der Stadtverwaltung durchgesetzt, die in jüngster Zeit nach einer Ersatzlösung für die Unterbringung der Obdachlosen sucht*
Die Gelegenheit kam für die Stadt offensichtlich, als die „Israehstischen Kultusgemeinde" mit der Bitte um Räumlichkeiten an sie herantrat. Seit Jahren sucht Gemeinde nach geeigneten Räumlichkeiten, in denen sich ein Gemeindezentrum errichten läßt. In dem förmlichen Antrag an die Stadtverwaltung bittet sie um unentgeltliche Überlassung des Gebäudes in der Döbelestraße. Aus weiteren Unterlagen geht hervor, daß das besagte Haus einmal im Besitz der Israelitischen Gemeinde war. Im Rahmen der „Grundstücks-Entjudung“, die der damalige Konstanzer Landrat am 10. Januar 1941 genehmigt hatte, mußten Grundstücksteile und das gesamte Synagogengrundstück in der Sigismundstraße 19 verkauft werden. In der Reichspogromnacht 1938 hatten die Nazis die Konstanzer Synagoge zerstört. Für die Abbruchskosten in Höhe von 3980 Reichsmark mußte die jüdische Gemeinde aufkommen. Zur totalen Verarmung trat dann der Verlust nahezu aller jüdischen Häuser hinzu, infolgedessen löste sich die Israelitische Gemeinde Konstanz auf. Die Israelitische Gemeinde konnte sich erst 1958 wieder etablieren, nach Siegmund Nissenbaum ein Grundstück erworben hatte, auf dem ein Gebäude mit Gebetssaal errichtet wurde. Inzwischen besteht Bedarf für ein Gemeindezentrum mit Veranstaltungsraum, Bibliothek, Schulraum etc. So berechtigt die Ansprüche der Israelitischen Gemeinde auch sind, darf das Zentrum nicht auf Kosten der Obdachlosen etabliert werden. Es wäre die Pflicht der Stadt, für geeignete Räumlichkeiten sowohl für die Israelitische Gemeinde als auch die Obdachlosen zu sorgen. Stattdessen versucht sie offensichtlich, Gemeinde und AGJ gegeneinander auszuspielen. Eine endgültige Entscheidung im Gemeinderat ist vertagt worden. Es muß jedoch befürchtet werden, daß sich die künftige Unterbringung der Obdachlosen bezüglich Wohnlage und Ausstattung der Unterkünfte erheblich verschlechtern wird. Dies umso mehr, als die Verwaltung bislang keinen Vorschlag vorgelegt hat, wo die Obdachlosen künftig untergebracht werden sollen. — (and)