Heft 10 vom 30.05.1990 2/10 scan 2026-05-10

Sozialministerin fordert den §218 für die DDR



„Nach den Worten von Frau Schäfer ist der § 218 eine Regelung, die das Lebensrecht des ungeborenen Kindes in hinreichender Weise berücksichtigt, ohne dabei schwangere Frauen zu überfordern. Der in den letzten Jahren beständig gestiegene Anteil von Schwangerschaftsabbrüchen, die mit einer sozialen Notlage begründet werden, macht . . . deutlich, daß Rechtslage und Praxis des Schwangerschaftsabbruchs auseinander zu driften drohen. In der Bundesrepublik wie in der DDR müßten die vorhandenen Hilfen zügig ausgebaut werden." Schlußwort der Ministerin: „Es gibt sicher einiges, was auch die Gesellschaft der Bundesrepublik von der DDR lernen kann, . .. die Übernahme der Fristenregelung gehört auf keinen Fall dazu." Quells: Wochendienst — (irs)

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