Heft 11 vom 13.06.1990 2/11 scan 2026-05-10

GEW-LandesfrauenAusschuss ruft zu Demo gegen §218 auf



Der Landesfrauenausschuß der GEW Baden-Württemberg ruft zur Demonstration am 16. Juni um 16 Uhr in Bonn auf und fordert: „Ersatzlose Streichung des §218 StGB.“ „Nach wie vor schreibt dieser Paragraph des Strafgesetzbuchs vor: Jeder Schwangerschaftsabbruch ist grundsätzlich strafbar; nur nach einer Zwangsberatung wird er in Ausnahmefällen . . . strafrechtlich nicht verfolgt. Seit der .Reformierung' versuchen Abtreibungsgegner und -gegnerinnen, sogar die geringfügige Liberalisierung durch massive Angriffe wieder zurückzuschrauben. Die .Hexenprozesse' von Memmingen sind nur ein Beispiel für die Kriminalisierung der Frauen. Das Bundesberatungsgesetz, die Normenkontrollklage und die Verweigerung der Krankenkassenfinanzierung zeigen: Den Abtreibungsgegnern geht es um die Abschaffung des legalen Schwangerschaftsabbruchs in der BRD. Auch die derzeitig in der DDR geltende Fristenlösung soll beseitigt werden. Dagegen wollen wir uns wehren — gemeinsam! Wir verlangen die Abschaffung des §218!“ (Quelle: Lehrerzeitung Ba-Wü, 26.5.90 — zem)

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