Heft 11 vom 13.06.1990 2/11 scan 2026-05-10

Rebmann stellt Bürocontainer auf

Bundesanwaltschaft sieht sich schon für die DDR zuständig


Am 28. Mai fand in Karlsruhe wieder die Halbjahrespressekonferenz beim Bundesgerichtshof statt, die letzte für Generalbundesanwalt Rebmann, da er zum 1. Juli in den Ruhestand gehen will. Trotz Rückschlägen z.B. beim Düsseldorfer 129 a-Prozeß gegen 18 Kurdinnen und Kurden wird Rebmann wohl das Gefühl haben, den Ruhestand verdient zu haben. Für die Bundesanwaltschaft zeichnen sich die großdeutschen und europäischen Perspektiven bereits mehr als ab. Als Nachfolger Rebmanns wurde der 51jährige Alexander von Stahl bestimmt.

Die „räumliche Unterbringung der Bundesanwaltschaft" sei „auch wegen Ausweitung des Personalbestandes in den vergangenen 13 Jahren“ unzureichend, so jedenfalls klagt Generalbundesanwalt Rebmann. „Die Bundesanwaltschaft braucht zur angemessenen Unterbringung dringend einen modernen und großzügigen Neubau mit Erweiterungsmöglichkeiten — auch wegen zu erwartender Vermehrung des Personals durch steigende Geschäftsbelastung t) z.B. nach Ausdehnung ihrer Zuständigkeit auf die jetzige DDR, nach Öffnung der Binnengrenzen der Europäischen Gemeinschaft, durch Zuweisung neuer Aufgaben auch auf zivilrechtlichem Gebiet, durch die geplante Errichtung eines bundesweiten Strafverfahrensregisters und durch strafregisterrechtliche Aufgaben nach der staatsrechtlichen Vereinigung der beiden deutschen Staaten." Als „Sofortprogramm" hat Rebmann noch für dieses Jahr die Aufstellung von neun Bürocontainern in die Wege geleitet. Dann müssen wenigstens nicht nur Asylsuchende und Obdachlose in Containern hausen. Es geht aber im wesentlichen darum, durch Vorentscheidungen, z.B. auch durch bereits vorliegende Entwürfe für einen Neubau auf einem neuen Gelände in Karlsruhe Tatsachen zu schaffen: „Ich gehe davon aus, daß mit dem Neubau spätestens 1993 begonnen wird und daß er spätestens 1995 fertiggestellt sein wird. Damit wird dann auch die Frage des künftigen Standorts der Stammbehörde des Generalbundesanwalts entschieden sein.“ Karlsruhe: Zukünftiger Sitz für Europäische Sicherheitsbehörde? Berlin soll nach der Einverleibung der DDR Hauptstadt werden. Berlin wäre dann auch politisches Zentrum für die (neue) Ostexpansion. Der westeuropäische Kernstaat, zu dem dann auch die DDR gehören soll, wird aber weiter ausgebaut. Frankreich würde an einer europäischen Staatsschutzbehörde in Berlin gewiß keinen Gefallen finden, aber Karlsruhe hätte gute chancen, akzeptiert zu werden, es liegt ja gleichsam im Herzen Westeuropas, gehörte vor 1 200 Jahren zum Reich Karls des Großen, das Vorbild für die europäischen Bestrebungen der BRD und Frankreich zu sein scheint, erinnert sogar mit seinen Namen daran. Das Stichwort „Europa bringt Rebmann verhalten auch vor: „Es ist auch als Prognose für die Zukunft zu befürchten, daß die strafrechtliche Bekämpfung des Terrorismus von Ausländern auf deutschen Boden und auch bundesweit und europaweit agierender krimineller Vereinigungen mit Relevanz für unsere innere Sicherheit auf weite Sicht die wichtigste Aufgabe der Bundesanwaltschaft im Bereich des Staatsschutzes sein wird." Gegen fünf Angehörige der PIRA (Provisorische IrischRepublikanische Armee) hat Rebmann Auslieferungsanträge gestellt, gegen zwei weitere läuft bereits ein Hauptverfahren. Die Praxis eilt hier der politischen Entwicklung bereits vorraus. Keine Stellungnahmen zur PKK aber keine „Entwarnung“ Während vor einem Jahr die PKK „an erster Stelle" in Zusammenhang mit der „Bedrohung der inneren Sicherheit durch ausländische terroristische Organisationen“ genannt wurde, tauchte die PKK bzw. der von Rebmann angestrengte Prozeß in Düsseldorf diesmal in seinem zusammenfassenden Bericht überhaupt nicht auf. Nur bei der Aufzählung dervon Rebmann geführten Ermittlungsverfahren oder erhobenen Anklagen wurden die 18 in Düsseldorf angeklagten Kurdinnen und Kurden erwähnt. Angesichts der zunehmenden Unterstützung des kurdischen Befreiungskampfes in Kurdistan selbst und auch auf internationaler Ebene will Rebmann offensichtlich das Thema etwas tiefer hängen. In der Sache aber weicht die Bundesanwaltschaft noch nicht zurück, so wurde jetzt in Celle beim dortigen Oberlandesgericht gegen drei Kurden ein weiterer Prozeß eröffnet. Überraschenderweise wurde auch die erstmalige Anwendung der Kronzeugenregelung in Westberlin beim Prozeß gegen den Kurden Ali Cetiner von Rebmann nicht erwähnt, auf Nachfrage sogar als „unwichtig“ bezeichnet. Dies, obwohl die z.T. äußerst widersprüchlichen Aussagen von Ali Cetiner im Düsseldorfer Prozeß Beweiskraft erhalten sollen. Rebmann war auch immer ein energischer Befürworter der Kronzeugenregelung. „Wichtiges Ereignis“? Durchsuchung der Hafenstraße Deswegen wurde die ursprünglich für den 15.5.90 vorgesehene Pressekonferenz verschoben, an dem Tag fand dann stattdessen die Gewaltaktion gegen die Hafenstraße statt. Rebmann wollte pünktlich zu seinem Abgang wohl noch Erfolge gegen die RAF vorweisen. Die mit Haftbefehl gesuchten angeblichen RAF-Mitglieder Karl-Heinz Gerum und Corinna Kammermeier konnten aber nicht festgenommen werden. In der Hafenstraße wurden u.a. mehrere Computer und ein paar Funkgeräte gefunden. Das reicht für Rebmann, um von „einer fortgeschrittenen Standardisierung der Arbeitsmethoden in den Bereichen der Fernmelde- Funk- und Nachrichtentechnik“ zu sprechen. Je größer der Feind, desto mehr Mittel und Personal für die Bundesanwaltschaft, das scheint das Motiv zu sein, und nebenbei kann Rebmann noch zufrieden feststellen: „Mit der Durchsuchungsaktion konnte in den Häusern der Hafenstraße vorhandene Logistik weitgehend zerstört werden." Mit der Verwendung von militärischen Begriffen will Rebmann offensichtlich auch eine Vorverurteilung erreichen. Rachsucht einer Behörde:? Angriffe auf den GNN-Verlag Zum Ende seines ansonsten schriftlich vorliegenden Berichts machte Rebmann mündliche Ergänzungen. Er sprach in betont rechtfertigender Weise von einem Verlag, der wegen „Erkenntnissen" über einen Angehörigen dieses Verlages, der auch auf den Pressekonferenzen aufgetreten sei, ausgeladen worden sei. Am Morgen des 28.5.90 sei darüber nocheinmal beraten worden, die „Erkenntnisse" seinen „nicht gerichtsverwertbar", weshalb dieser Verlag jetzt doch wieder zur Pressekonferenz zugelassen worden sei. Gemeint ist folgender Vorgang: Wenige Tage vor der Pressekonferenz war die Einladung an den GNN-Verlag ohne Begündung schriftlich zurückgenommen worden. Nach sofortiger Beschwerde beim Justizministerium mußte am Freitag vor der Pressekonferenz zugesichert werden, daß die Ausladung nicht mehr gelte. Dies war ein glatter Angriff auf die Pressefreiheit und auf den Gleichbehandlungsgrundsatz, der zurückgewiesen werden konnte. Es ist vielleicht eine Art „Retourkutsche“ einer erstaunlich rachsüchtigen Behörde wegen zwei aus ihrer Sicht gegen den GNN-Verlag verlorengegangenen Verfahren. Da die angeblichen „Erkenntnisse" zwar einerseits existieren, andererseits aber nicht genannt werden, weil sie „nicht gerichtsverwertbar" sind, scheint eine vollständige Zurückweisung dieser Verunglimpfung weder dem Verlag noch den persönlich Betroffenen möglich. Auf Nachfrage sagte Rebmann zu, daß der GNN-Verlag künftig wieder mit der Einladung zur halbjährlichen Pressekonferenz rechnen könne. — (chl)

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