KZ für HIV-positive Menschen
KZ für HIV-positive Menschen
Radolfzell. Die kreiseigene Mettnau-Schule in Radolfzell füllt erneut die Schlagzeilen. Dieses mal gibt nicht der Rektor, sondern einer seiner Kollegen dazu Anlaß. Dieser Tage übergab nämlich ein Schüler eine schriftliche Beschwerde an den Rektor Paul Hauser. Der Grund für diese Beschwerde: Die für den Schüler nicht mehr tragbare Unterrichtsform des Rechtskundelehrers Dr. Jobst Dietrich Themel.
Bei der Behandlung des Themas „AIDS und die rechtlichen Folgen“ im Unterricht der 12. Jahrgangsstufe propagierte der Jurist Isolierungslager für HIV-positive Menschen. Unter dem Vorwand der „Schutzpflicht des Staates gegenüber seinen Bürgern" könne die bloße Aufklärungskampagne der Regierung als zu wenig greifende Maßnahme eingestuft werden, lautete die Argumentation des in Singen praktizierenden Juristen. In der Originalversion auf einem Arbeitsblatt heißt es wörtlich: Die „Schutzpflicht des Staates gegenüber seinen Bürgern zur Verhütung verbietet, die Wirkungslosigkeit von Aufklärung hinzunehmen und tatenlos zuzuschauen, wie sich das Virus durch Aktivitäten von Problemgruppen als Seuche ausbreitet.“ In einem Tafelanschrieb forderte der Lehrer zudem, daß „zum Schutz in den Intimbereich eingebrochen werden muß". Was das bedeutet, erläutert der angestellte Jurist unter dem Stichwort „Lösung“:
„Zwangsermittlung (wenn Verdacht Zwangstests, Zwangsbehandlung“, „Berufsverbot (Umschulung)", „Isolierung". Begründet wurde dies damit, daß das Bundesseuchengesetz und der sogenannte „Bayerische Maßnahmenkatalog" an die Schülerinnen und Schüler ausgeteilt wurde. In den Erläuterungen auf dem Arbeitsblatt werden HIV-positive Menschen als „Problemgruppen“ und „Störer“ betitelt, die nach §37 des Bundes-Seuchengesetzes die „Absonderung“ beziehungsweise „Kasernierung“ zu erwarten hätten.
Für den Schüler, der sich jetzt beschwert hat, gab es im Unterricht keine Möglichkeit, seine Positionen zu vertreten. Nach dem Hinweis des Schülers, daß sich ja jedeR vor einer HlV-lnfektion schützen könne, er dafür keinen Statt brauche, und daß — nach der Sichtweise der Deutschen AIDS-Hilfe — Aids keine Seuche ist, wurde ihm das Wort abgeschnitten.
An einen Erfolg seiner schriftlichen Beschwerde glaubt der Schüler nicht, nachdem in einem anderen Fall der Versuch zweier Schülerinnen, vor das Verwaltungsgericht zu ziehen, bereits scheiterte. — (mas)