Heft 14 vom 11.07.1990 2/14 scan 2026-05-10

Soziallastenausgleich: Kreis will Land verklagen



Sozialiastenausgleich: Kreis Konstanz will Land verklagen

Konstanz. Mit großer Mehrheit hat der Kreistag auf seiner Sitzung am 2. Juli beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Möglichkeiten des Landkreises zu überprüfen, gerichtlich einen Soziallastenausgleich gegen das Land durchzusetzen. Ein von der Verwaltung erstelltes Gutachten über die juristischen Möglichkeiten kommt zum Ergebnis, daß eine kommunalrechtliche Normenkontrollklage vor dem Staatsgerichtshof zulässig ist. Mit dieser Verfassungsklage, sie wird in erster Instanz vor dem Stuttgarter Staatsgerichtshof. in letzter vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt werden, will erstmals in der Geschichte der BRD ein Landkreis gegenüber dem Zentralstaat mehr Geld einklagen. Begründung: Angesichts der ins schwindelerregende steigenden Sozialhilfekosten sei der Landkreis künftig nicht mehr in der Lage, seine gesetzlichen Aufgaben wahrzunehmen. Daß der Unions-dominierte Kreistag sowie die Kreisverwaltung unter Führung des strammen CDU-Landrats Robert Maus diesen Schritt unternommen haben, zeigt die tiefgreifenden Folgen der von Bonn und Stuttgart betriebenen Politik, die Kosten für die zunehmende Armut vollständig auf kommunale Ebene abzuwälzen. — (jüg)

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