Stadt erhebt Fehlbelegungsabgabe
Stadt erhebt Fehlbelegungsabgabe
Vom Land dazu verpflichtet/Mittel gegen Wohnungsnot?
Mehr als 2000 Mieter von Sozialwohnungen müssen im September ihr Einkommen gegenüber der Stadtverwaltung offenlegen. Der Grund: Ein im April dieses Jahres vom Landtag verabschiedetes Gesetz „über den Abbau von Fehlsubventionen im Wohnungswesen“, mit dem die Landesregierung die Einführung einer Fehlbelegungsabgabe für bestimmte Gemeinden verfügt hat. Danach sollen Mieter von Sozialwohnungen eine „Ausgleichszahlung" berappen, wenn ihre Einkommen die für den Sozialwoh- ^ibsbau festgelegten Bemessungsgrenzen um mehr als 20% übersteigen. Das Land hat die Kommunen dazu verpflichtet, die Abgabe zu erheben. Mit der Abgabe — 0.50 DM pro Quadratmeter, wenn das Einkommen die Grenze um mehr als 20% übersteigt, 1,50 wenn dieser Wert 35%, 3,50 DM, wenn er 50% beträgt — soll der kommunale Sozialwohnungsbau gefördert werden, andernfalls dem Land (für den denselben Zweck) zufließen.
Ein Schritt gegen die Wohnungsnot? Wohl kaum. Die Entwicklung von Löhnen und Gehältern von Menschen, die auf eine Sozialwohnung angewiesen sind, stagniert seit Jahren, viele mußten unter dem Strich Einkommensverluste hinnehmen. Zum anderen anderen legt das Bild vom „Fehlbeleger“ die Vorstellung nahe, hier mästeten sich Schmarotzer auf Kosten der Allgemeinheit. Tatsächlich sind Einkommensgrenzen jedoch erbärmlich niedrig: Sie liegen z.B. für Alleinstehende bei 1 800 DM monatlich, ein ZweiPersonen-Haushalt darf nicht über 2650 DM kommen, für zwei Leute mit einem Kind sind 3316 DM die Grenze. Was heißt denn da „Fehlbelegung'', wenn z.B. letztere zu dritt über 3970 DM (20% über der Einkommensgrenze) oder gar 4471 DM (35% darüber) verfügen? Wuchermieten von 1500 bis 2000 DM für eine Vier-Zimmerwohnung sind heute eher Regel als Ausnahme. Der angebliche Beitrag zum Kampf gegen die Wohnungsnot ist in Wirklichkeit nur eine weitere Abgabe von vielen, mit denen der Staat die arbeitende Bevölkerung schröpft. Dazu kommt noch die Möglichkeit, in den persönlichen Lebensverhältnissen von tausenden von Menschen zu schnüffeln.. .
Sollte wirklich etwas gegen die Wohnungsnot unternommen werden, müßten zum einen die Einkommensgrenzen, die den Anspruch auf eine Sozialwohnung regeln, deutlich heraufgesetzt werden. Und wer tatsächlich Fehlbeleger von Wohnraum zur Kasse bitten will, soll sich einfach mal in der Seestraße oder im Musikerviertel umschauen. — (jüg)