Heft 15 vom 25.07.1990 2/15 scan 2026-05-10

Bayerische Justizministerin Berghofer-Weichner an derUni



Bayerische Justizministerin Berghofer-Weichner an der Uni

Konstanz. Auf Einladung der Juristinnenvereinigung „el§a“ war die bayerische Justizministerin Mathilde BerghoferWeichner (CSU) am 11.7. an die Uni gereist, um über Berufsfelder von Juristinnen in einem vereinigten Deutschland zu sprechen. Nicht nur karrierebewußte Juristinnen waren gekommen: Dem Aufruf des autonomen Frauenreferates folgten mehrere Studentinnen, die durch Transparente und Zwischenrufe auf BerghoferWeichners eigentliche „Kompetenz“ hinwiesen: Sie war maßgeblich an den frauenverachtenden Urteilen der Memminger §218-Prozesse gegen ca. 200 Frauen und den Arzt Horst Theissen beteiligt. Trotz Dementi des bayerischen Justizministeriums gibt es Anhaltspunkte dafür, daß die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft und das Strafmaß „von oben“ verordnet waren. Ebenfalls plante Bayern eine staatliche „Übernahmegarantie“ für ungewollte Babies. Dieses Konzept wurde stark kritisiert als „staatlich verordnete Leihmutterschaft", so daß Bayern den Plan zurückziehen mußte. Darüberhinaus beschloß die CSU 1989 eine Anfrage an das Bundesverfassungsgericht, ob die Indikationsregelung verfassungskonform sei. Falls im Sinne der CSU entschieden wird, will auch Baden-Württemberg die Indikationsregelung kippen. — (ans)

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