Kontaktschuld, Gesinnungsnähe Lebens-Tatsachen
Kontaktschuld, Gesinnungsnähe Lebens-Tatsachen
Zum Revisionsprozeß gegen Luitgard Hornstein in Stammheim
In Stammheim, im Prozeßbunker wird seit dem 8. Mai (!) erneut gegen Luitgard (Luiti) Hornstein aus Düsseldorf verhandelt.
Luiti wurde am 2. August 1986 gemeinsam mit Christian Kluth, derwie sie polizeilich gemeldet in Düsseldorf lebte, und Eva Haule festgenommen. Eva Haule war bis zu dieser Festnahme erklärtes Mitglied der RAF und lebte in der Illegalität. Die gemeinsame Festnahme von legal lebenden Linksradikalen mit einem Mitglied der RAF nahm die Bundesanwaltschaft (BAW) zum willkommenen Anlaß, um ihre eigenartige Hypothese, die RAF verfüge über eine „legale Ebene“ mit großem propagandoistischen Aufwand unter die Leute zu bringen. Großangelegte Razzien im gesam- ’en Bundesgebiet mit gigantischem Polizeiaufgebot wurden durchgeführt. Diese Festnahme und diese Propaganda reichten aus, um Luiti im Juni 1988 zu vier Jahren Knast zu verurteilen, die sie am 1. August 1990 abgesessen hat.
Die Staatsschutzbehörden unternehmen hingegen alles, um Luiti fürweitere Jahre hinter den Knastmauern verschwinden zu lassen. An Luiti soll ein Exempel statuiert werden zur Warnung, Einschüchterung, Abschreckung all derer, die sich ihre politische Gesinnung nicht von den Regeln des § 129a vorschreiben lassen wollen, all derer, die die politische Auseinandersetzung auch mit Menschen aus illegalen Gruppen führen wollen.
Im November 1989 gab der Bundesgerichtshof (BGH) der BAW-Revision gegen das Urteil gegen Luiti statt. Solange sie nicht „abschwört“, solange sie sich weder mit den herrschenden Ver- —ältnissen, noch mit ihren Haftbedingungen, der Isolation, abfindet, was sie bsw. — wie auch andere Gefangene aus dem Widerstand — über ihre Beteiligung an dem bundesweiten Hungerstreik 1989 zum Ausdruck brachte, solange gehört sie in den Augen der BAW zur RAF, beweist es ihre „in der Haft fortgesetzte Mitgliedschaft in der RAF“, solange werden sie nach immer wieder neuen Möglichkeiten suchen, sie nicht freikommen zu lassen.
Vordergründiger Gegenstand der erneuten Hauptverhandlung ist der Anschlag auf Dornier (seit 1985 Teil des Daimler Benz Konzerns) vor vier Jahren.
Am 25. Juli 1986 wurde auf die Firma Dornier in Immenstaad am Bodensee ein Sprengstoffanschlag unternommen. Durch Glasbruch entstand ein Sachschaden von knapp einer halben Million DM. Illegale Militante hatten in ein gestohlenes Auto ein explosives Gemisch eingebaut und mit Hilfe eines Zeitzunders zur Detonation gebracht. Die Ermittlungen „gegen Unbekannt“ waren im Sommer 1987 bereits eingestellt. Bis heute ist ungeklärt, wer die genannten eigentlichen Tatmittel besorgte und scharf machte.
Ende 1988 wurden drei Leute aus der Düsseldorfer „Demonstrationsszene", Christian Kluth, Andrea Sievering und Rico Prauss wegen ihrer angeblichen Beteiligung an diesem Anschlag und wegen Mitgliedschaft in der angeblich existierenden „legalen RAF" zu insgesamt 28 Jahren Knast verurteilt.
Luiti, die mit den Verurteilten befreundet war und gemeinsam mit ihnen an einer bundesweit geführten Diskussion 1986 in Frankfurt über westeuropäische Kapitalstrategien und dagegen gerichtete Widerstandsperspektiven beteiligt war, soll nun als vierte „Tatbeteiligte“ festgestellt werden. Wenn sie an dem Anschlag beteiligt war, so das genannte Urteil des BGH, dann seien die Diskussion mit Eva Haule, ihre Beschäftigung mit „anschlagsrelevanten" Themen, die Zugehörigkeit zu einem bundesweiten Diskussionszusammenhang, die Freundschaft zu Chris. Rico und Andrea, als Tatbeiträge zu werten. Der BGH spricht von ebenssachverhalten“. Auf diese Weise wird die gesamte Beweisaufnahme im Wesentlichen auf den Nachweis von Kontakten zu den bereits Verurteilten abgekürzt.
Mittlerweile ist in der bundesdeutschen Rechtsprechung neben der „Kontaktschuld", wie sie jetzt Luiti vorgeworfen wird, einiges an Neuschöpfungen erarbeitet worden: „Gesinnungsnähe“ heißt eine der Konstruktionen, „Lebenstatsachen“ oder die „Beschäftigung mit anschlagsrelevanten Themen“ heißen andere.
Ingrid Strobl saß zweieinhalb Jahre im Knast wegen der „Beschäftigung mit anschlagsrelevanten Themen" und Luitgard Hornstein soll jetzt nach gleichem Muster für weitere vier bis sechs Jahre einfahren — wegen „Lebenstatsachen"!!!
Ingrid ist raus!
Luiti muß raus!
Am 1. August müßte Luiti aus ihrer bisherigen Haft wegen angeblicher Mitgliedschaft in der RAF aus dem Knast entlassen werden.
Deshalb informiert das Bündnis gegen Gesinnungsstrafrecht und Isolationsfolter über den derzeitigen Stammheim-Prozeß. Veranstaltung hierzu am Mittwoch, den S.August, um 20.30 Uhr im Jugendzentrum Schlupfwinkel (wahrscheinlich mit Leuten aus der Prozeßbeobachtungsgruppe). (stf)