Rolf Heißler in die JVA Stadelheim verlegt
Rolf Heißler in die JVA Stadelheim verlegt
Nach Revolte in der Justizvollzugsanstait Straubing: Verlegungen gehen weiter
Bayerns Justizministerin Berghoffer-Weichner gibt - trotz zunehmender Öffentlichkeit ~ Sachen Hafterleichterung nicht nach. Vor allem in der JVA Straubing mehren sich die Proteste. Nachdem bereits dre ehemalige Gefangenensprecher verlegt worden waren, wurde jetzt auch Rolf Heißler, Gefangener aus der RAF, verlegt. In München findet deshalb am Samstag, den 11. August um 11 Uhr vor der JVA Stadelheim eine Solidaritätskundgebung statt. Im Anschluß dokumentieren wir die Pressemitteilung der Anwältin von Rolf zu seiner „Zwangsverlegung“. — (chl/aus: Politische Berichte 16/1990)
Hamburg, den 22.7.90 Rolf Heißler, politischer Gefangener aus der RAF, ist am 19.7.90 aus der JVA Straubing, wo er jahrelang inhaftiert war, in die Vollzugsanstalt MünchenStadelheim verlegt worden. Er soll „einer der führen Männer des Aufstandes in der JVA Straubing“ gewesen sein. Am 2.7.90 hatten sich über 150 Gefangene geweigert, in ihre Zellen zurückzukehren und Gespräche mit der Anstaltsleitung sowie dem Justizministerium über die Abschaffung der „Knastpsychiatrie“ (Haus III der JVA Straubing), längere Aufschlußzeiten pp. gefordert. Mit massivem Polizeieinsatz wurden sie am 3.7.90 in ihre Zellen zurückgebracht.
Bereits an diesem Tag wurde Rolf Heißler in den Sicherheitstrakt verlegt. weil er nach Auffassung der Anstaltsleitung die Gefangenen aufgewiegelt habe. Nachdem die Gefangenen und ihre „Betriebssprecher“ seine Rückverlegung in die alte Zelle zur Vorbedingung von Gesprächen mit der Anstaltsleitung machten, kam er am 12.7.90 in diese Zelle zurück.
Die Verteidigung erfuhr dann zufällig am 20.7.90, daß er tags zuvor in die JVA Stadelheim zwangsverlegt wurde. Auf telefonische Anfrage wurde vom stellvertretenden Anstaltsleiter mitgeteilt, Anlaß sei, daß sich die Betriebssprecher auf schriftlich formulierte Forderungen von Rolf Heißler bezogen hätten. Die Anstaltsleitung habe sich im Einverständnis mit dem Justizministerium für eine Verlegung entschieden, um Rolf Heißler, der einer der führenden Männer des Aufstandes sei, erneute Einzelhaft „zu ersparen“.
Drei weitere Zwangsverlegungen Ende Juni haben die Proteste der Gefangenen gegen die Zustände in der JVA Straubing (siehe TAZ, 14.7., 20.7.90) nicht verhindern können. Der Anstaltsleiter Otto hatte daher gegenüber der Presse geäußert, man plane nicht, mit weiteren Verlegungen „den Bazillus in andere Gefängnisse zu übertragen.
Rolf Heißlers Verlegung ist ein erneuter hilfloser Versuch, folgende Tatsachen zu kaschieren: — Der Aufstand von über 150 Gefangenen hat gezeigt, daß diese, wie viele Gefangene andernorts (vgl. Kassel. Frankfurt, Hamburg), nicht mehr bereit sind, den Alltag in bundesdeutschen Vollzugsanstalten widerstandslos zu ertragen. Dazu bedarf es keiner „Aufwiegelung“. — Die Behauptungen von einer Distanz zwischen „politischen" und „sozialen“ Gefangenen sind hier erneut widerlegt worden.
Gefangene, die wie Rolf Heißler seit Jahren für ihre Zusammenlegung, für Kollektivität kämpfen, sind solidarisch im Umgang mit jedem Gefangenen, der sich für ein Minimum an Menschenwürde in den Vollzugsanstalten einsetzt — und immer häufiger auch umgekehrt. Für die Verteidigung: Ute Brand, Rechtsanwältin