Landesregierung für harte Linie beim §218 soll auch in der DDR gelten
Landesregierung für harte Linie § 218 soll auch in der DDR gelten
Die Landesregierung lehnt ab, daß anstelle des § 218 (BRD) und der Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs in der DDR bis zur zwölften Schwangerschaftswoche eine neues Gesetz geschaffen werden soll — Rita Süßmuth hat dies unter dem Stichwort: strenge Staatsaufsicht ersetzt Strafverfolgung ins Gespräch gebracht. Regierungssprecher Zach vertrat, nach einer Übergangszeit müsse der § 218 überall gelten. Die seit längerem von der SpäthRegierung über das Verfassungsgericht angestrebte Verschärfung bei der sog. sozialen Indikation soll gemeinsam mit der Bayerischen Landesregierung weiterverfolgt werden. Zach zur Begründung: „Wir wollen nicht von der sehr fest verwurzelten ethischen Komponente abweichen.“ Weil das Bundesverfassungsgericht 1972 die christlich-sektiererische Auffassung vom Vorrang des menschlichen Keims vor dem Willen der Schwangeren sanktioniert hat, glauben die Reaktionäre alle Bestrebungen zur Aufhebung oder Abschwächung des § 218 in die Ecke Verfassungsfeind treiben zu können. Der Ex-Verteidigungsminister und Staatsrechtler Scholz nannte „Pläne“, eine Fristenlösung wieder einzuführen, „verfassungswidrig", und der CSU-Vorsitzende Waigel meinte: „Es gibt unabstimmbare Werte, über die nicht Mehrheiten im Parlament entscheiden können.“ (aik)