Vermietungsprämien an Hausbesitzer rechtswidrig
Vermietungsprämien an Hausbesitzer rechtswidrig
Freiburg. Zu den Räubersitten des gegenwärtigen Wohnungsmarktes gehört es, daß Vermieter sich von potentiellen Mietern eine Prämie versprechen lassen, wenn sie sich bereit erklären, ihre Wohnung an ihn zu vermieten. Alle diese Vermietungsprämien brauchen nicht bezahlt zu werden. Nach einem Urteil des Freiburger Amtsgerichts vom Januar diesen Jahres verstößt die Forderung solcher Prämien durch den Vermieter gegen § 2 Abs. 5 Nr. 2 Wohnungsvermittlungsgesetz, wonach dem Eigentümer einer Wohnung kein Vermittlungsentgelt zusteht und widersprechende Vereinbarungen nach § 2 Abs. 5 nichtig sind. Das Urteil stellt darüber hinaus fest, daß dies auch für solche Fälle gilt, in denen der Mieter die Zahlung einer solchen Prämie verspreche. Quelle: Wohnungswirtschaft und Mietrecht 7/90, S. 309 — (kuh, AGK)