Ausländerbeirat abgeschafft
Ausländerbeirat abgeschafft
Nur kommunales Wahlrecht ist ein Schritt zur Gleichstellung
Der Ausländerbeirat der Stadt Singen wurde am 11.9.1990 durch den Gemeinderat abgeschafft. Ursache für dieses Vorgehen waren die mangelnden Meldungen zu den am 7. Oktober stattfindenden Ausländerbeiratswahlen. Obwohl die Meldefrist verlängert wurde, gab es für 10 Mandate nur neun Bewerbungen. Offensichtlich wird diese Art der „Mitgestaltung“ der Kommunalpolitik von den Ausländerinnen und Ausländern für nicht sehr aussichtsreich angesehen und dies durch die wenigen Kandidatinnenmeldungen ausgedrückt.
Nur mit einer Stimme Mehrheit wurde nie Einrichtung eines Ausländerbeirats vor fünf Jahren im Gemeinderat beschlossen. Doch für viele stand damals schon fest, daß dies nicht die geeignete Form ist, um die Interessen von Ausländerinnen und Ausländern wirksam auf kommunaler Ebene zu vertreten. Dies vertrat auch OB Möhrle. „Ich habe immer gesagt, daß dies nur ein Feigenblatt-Ausschuß sein wird, der nichts mitentscheidet. Auf die Art wird die Integration eher behindert als gefördert. Der Frust fällt jetzt auf uns zurück.“
Aber auch andere Meinungen sind zu hören. Walafried Schrott von der SPD bedauert diese Entwicklung, sah er doch im Beirat eine Möglichkeit für eine stärkere politische Beteiligung auf kommunaler Ebene. „Auch wenn der Frust durch alle Nationen tief sitzt, muß man sagen, daß es im Beirat einige fruchtbare Diskussionen gab.“ Aber was helfen schon die fruchtbarsten Diskussionen wenn es an der praktischen Umsetzung mangelt. Die Stadtverwaltung will in Zukunft einen engeren Kontakt zu ausländischen Organisationen halten, um diese bei einzelnen Entscheidungen heranzuziehen. Auch diese Variante wird wenig dazu beitragen, daß Ausländerinnen und Ausländer ihre Interessen wirksam vertreten können.
Einzig richtiger Weg ist das kommunale Wahlrecht als erster Schritt zur völligen rechtlichen, politischen und sozialen Gleichstellung von Ausländerinnen und Ausländern. Bis dahin ist es ein weiter Weg. Aber ähnliche Beschlüsse wie der des Singener Gemeinderats, auf ein Kommunalwahlrecht hinzuwirken, können da nur nützlich sein. — (wmo)