Urteil zum Ausländerwahlrecht wird am 13.11.verkündet
Urteil zum Ausländerwahlrecht wird am 13.11. verkündet
Karlsruhe. Noch vor der Bundestagswahl, am 13. November um 10 Uhr, verkündet das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zum Kommunalwahlrecht für Ausländer. Eintrittskarten können beim Gericht in Karlsruhe (Herr Bendix, a 0721/149243) bestellt werden. — (bab)