Heft 20 vom 04.10.1990 2/20 scan 2026-05-10

AsylbewerberInnen unerwünscht?

Oberbürgermeister will keine Debatte über Abschiebepraxis


Asylbewerberinnen unerwünscht?

Oberbürgermeister will keine Debatte über Abschiebepraxis

Konstanz. Bis heute hat sich Oberbürgermeister Horst Eickmeyer geweigert, im Stadtrat das Thema „Umgang der Stadt Konstanz mit abgelehnten Asylbewerbern im Licht der Abschiebepraxis des Landes“ auf die Tagesordnung zu setzen. Am 13. September unternahm die FGL mit einem Schreiben an Eickmeyer den dritten Anlauf, das Thema in den Gemeinderat einzubringen. Dies ist wichtig vor dem Hintergrund des sog. „Karlsruher Modells", das auf eine Zentralisierung und Beschleunigung des Asylverfahrens abzielt und inzwischen in allen BRD-Bundesländern angewendet wird. Abgelehnte Asylbewerberinnen werden in Nacht- und Nebelaktionen sofort abgeschoben. Da diese inhumane Prozedur auf Landesebene läuft, ist in dieser Sache die Kommune de facto entmachtet. Die einzige Möglichkeit noch einzugreifen, besteht darin, die Lage von Asylbewerberinnen im Stadtrat zu diskutieren. Ein von der FGL vorgelegtes Rechtsgutachten bestätigt das Befassungsrecht des Gemeinderats. Er kann eine Resolution gegen die Praxis des „Karlsruher Modells" verabschieden und die Asylbewerberinnen besser informieren. Der Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörde kann die Aussetzung der sofortigen Abschiebung aus humanitären Gründen anordnen, obwohl letztendlich das Land sie durchsetzen kann. Desweiteren kann die Stadt für eine bessere Unterbringung der Asylbewerberinnen sorgen und die bevorzugte Behandlung der Aussiedlerinnen gegenüber den Asylbewerberinnen aufgeben, vor allem in Fragen der Unterbringung und sozialen Integration. Asylbewerberinnen sollten nicht als Menschen 2. Klasse behandelt werden, sondern wenigstens so wie die Aussiedlerinnen. Die FGL wendet sich im gleichen Schreiben „entschieden gegen einen Gesetzesvorbehalt als Ergänzung zum Grundgesetzartikel 16, da jede an den Artikel gebundene Bedingung eine massive Unterhöhlung des Asylrechts bedeuten würde. Gesetzesänderungen bewirken keine Änderung der Gründe, warum Menschen ihre Heimat verlassen." Bis jetzt hat es Eickmeyer nicht für nötig befunden zu antworten. Jedoch nützt seine Weigerung nichts, wenn zehn Stadträte die Abschiebepraxis auf die Tagesordnung des Gemeinderats setzen wollen. — (anw)

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