Plädoyer des Bundesanwalts im Verfahren Luitgard Hornstein
Plädoyer des Bundesanwalts im Verfahren Luitgard Hornstein
Stuttgart. Im Verfahren gegen Luitgard Hornstein wegen angeblicher Beteiligung an einem Anschlag auf den Rüstungsbetrieb Dornier forderte die Bundesanwaltschaft am 24. Verhandlungstag vor dem 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart-Stammheim zwölf Jahre Haft. Noch am gleichen Tag wurde erneut in die Beweisaufnahme eingestiegen. Die Verteidigung äußerte den begründeten Verdacht, daß Landeskriminalamt und Bundesanwaltschaft Entlastungsmaterial unterdrücken und damit die Gerichtsakten fälschen. Dieser Verdacht konnte bisher nicht ausgeräumt werden. Das Gericht gibt sich alle Mühe, den drohenden „Skandal" unter der Decke zu halten. Am letzten Samstag demonstrierte ein Teil der Prozeßöffentlichkeit mit Parolen gegen Staatsschutzmafia und für Luitis Freilassung durch die Stuttgarter Innenstadt. Am Donnerstag, den 18.10., wird vielleicht schon die Verteidigung plädieren. In der Mittagspause wird eine Kundgebung zur Unterstützung der Gefangenenrevolte, für Luitis Freilassung und gegen ein neues '77 an den Gefangenen stattfinden. — (tz)